Bundesrat Stenographisches Protokoll 671. Sitzung / Seite 32

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Es ist klar, dass wir in der öffentlichen Verwaltung und im Speziellen im Bereich des Bundes zu viel an Personal haben. Es ist sehr klar, dass da korrigiert werden muss. Bei dieser Bundesregierung habe ich das Gefühl, dass sie das sehr konsequent angeht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)  – Erster Punkt.

Zweiter Punkt: Privatisierungen. Diese können meines Erachtens im Bereich der öffentlichen Verwaltung und des Bundes auf folgenden Dingen basieren: dass sie a) über Ausgliederungen erfolgen, aber auch – das möchte ich auch sagen – b) über Vergabe von Aufgaben an den privaten Markt.

Claus Raidl, seines Zeichens Vorstandsdirektor von Böhler-Uddeholm, hat einmal ein sehr klares Grundprinzip genannt, das generell für die öffentliche Verwaltung, für Bund, Länder, aber auch Gemeinden und speziell für Städte gilt. Er hat gesagt: Alles, was der freie Markt zur Verfügung stellt, sollte eigentlich die öffentliche Verwaltung nicht angreifen. Das kann man in Form von Aufträgen an den freien Markt vergeben. – Dieses Grundprinzip halte ich für einen ganz wesentlichen Punkt, weil ich meine, dass wir nicht nur beim Bund und in den Ländern, sondern vor allem auch in den Städten Handlungsbedarf haben.

Ich nenne Ihnen ein konkretes Beispiel: Ich gebe mich nicht damit zufrieden, dass wir nur beim Bund darüber nachdenken, wie man im Grunde genommen Einsparungen treffen sollte, sondern wir sollten auch in den Ländern – in der Steiermark tun wir es, wir denken über Beteiligungen, über Veräußerungen nach – einsparen; das muss bis auf die Städteebene gehen.

Es ist nicht einzusehen – ich sage das sehr klar und bewusst –, dass beispielsweise die Stadt Leoben die Haftung für eine Sparkasse besitzt. Diese Haftung – wir sind in der glücklichen Lage, dass wir für diese Haftung auch noch Geld bekommen – beträgt 600 Millionen Schilling – Schätzung –, wird nicht lukriert, und dann lehnt man sich locker zurück und sagt: Bitte, Land, ich brauche Geld, weil wir die Wahlen verloren haben (Bundesrätin Schicker: In Leoben haben wir sie nicht verloren, Herr Kollege!) und weil der sozialistische Gemeindereferent weniger Geld zur Verfügung hat! – So kann es nicht gehen.

Ich glaube, wir müssen auch speziell in den Städten – da rede ich noch gar nicht von Wien, Frau Kollegin – an das vorhandene Privatisierungspotenzial denken. Ich meine, dass wir auch bei den Städten sehr wohl über diese Dinge nachdenken sollen. Muss die Stadt eine Stadtgärtnerei haben? Muss die Stadt die Hausverwaltungen selbst machen? Muss die Stadt die Müllabfuhr selbst organisieren, wozu man Beamte und Angestellte braucht? (Bundesrat Mag. Gudenus: Friedhofsverwaltung!)

Über diese Fragen sollten wir bis auf Städteebene hinunter nachdenken. Ich sage bewusst: auf Städteebene, weil ich aus eigener Erfahrung weiß, die Gemeinden sind da viel effizienter organisiert, im Speziellen die Kleinstgemeinden.

Ich möchte zum Schluss kommen. Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich glaube, dass dieser Gesetzentwurf ein tragbarer Kompromiss ist. Ich bin der Meinung, dass dieses Gesetz auch die Länder stärker in die Verantwortung nimmt, aber auch mehr an Verantwortung gibt. Das ist für mich ein wesentlicher Punkt bei diesem Gesetzentwurf. Wir werden daher diesem Gesetzentwurf zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.58

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gelangt der Herr Bundesminister. – Bitte.

13.59

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte! Ich darf mich für die meines Erachtens sehr konstruktive Debatte dieses Finanzausgleichsgesetzes bedanken und möchte versuchen, aus meiner Sicht kurz einige Schwerpunkte darzulegen, warum ich der Überzeugung bin, dass dieser Finanzausgleich ein im Grunde gelungener Wurf ist, der alle Seiten und alle Verhandlungspartner, also Städte, Länder, Gemeinden und den Bund, gleichermaßen zufrieden stellen kann.


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