Bundesrat Stenographisches Protokoll 671. Sitzung / Seite 35

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Gesamtstaat leisten, hinaus noch 3 Milliarden Schilling in cash als Vorwegabzug von den Ländern zu erreichen, dann bedeutet das auch ein ganz wesentliches Bekenntnis der Länder zu einer gemeinsamen Finanzpolitik und zur Konsolidierung unserer Haushalte – ein Bekenntnis dazu, im Jahre 2002 erstmals seit mehr als 30 Jahren einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Dafür möchte ich den drei Landeshauptleuten – natürlich auch allen anderen, aber vor allem jenen drei Länderpolitikern, mit denen wir die Verhandlungen geführt haben –, nämlich Landeshauptmann Stix als Vorsitzendem, Landeshauptmann Sausgruber und Landeshauptmann Haider, herzlich danken. Diese drei haben meiner Ansicht nach überaus deutlich gezeigt, dass es Ihnen wichtig ist, diese gesamtstaatlichen Ziele zu erreichen und ihr diesbezügliches Bekenntnis abgegeben – dafür meinen herzlichen Dank! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Dieser Dank ist insofern noch zu ergänzen, als wir unter anderem im Finanzausgleich auch vereinbart haben, dass von den gesamten Erträgen, die sich aus Ihrem gestrigen Beschluss, auch was die Budgetbegleitgesetze betrifft, ergeben – das sind, grob gesagt, etwa 30 Milliarden Schilling an Mehreinnahmen, an denen Länder, Städte und Gemeinden natürlich im Wege der Ertragsanteile einen entsprechend hohen Anteil gehabt hätten –, nur 1 Milliarde Schilling, also nicht die üblichen Ertragsanteile, sondern von etwa 30 Milliarden nur 1 Milliarde Schilling, den Ländern zukommen wird. Auch das ist eine wesentliche Hilfe zur Erreichung unserer gesamtstaatlichen Konsolidierungsanstrengungen.

Es wurden die Leistungsfähigkeit und ihre Grenzen angesprochen. Es war uns auch wichtig, den Ländern einen Spielraum zu geben. Dieser Spielraum ist sicherlich in der Wohnbauförderung, in den Wohnbauförderungsmitteln in hohem Ausmaß vorhanden. Denn es ist richtig, dass wir zunächst einmal auf eine Reduzierung dieser Wohnbaumittel gedrängt haben, und zwar deshalb, weil es eine sachliche Berechtigung hat. Wie man weiß, mussten in Österreich bisher etwa 60 000 Wohnungen auf Grund der demographischen Entwicklungen gebaut werden, um die Bevölkerung mit Wohnraum zu versorgen. Nun aber geht diese Entwicklung nach unten auf etwa 40 000 neu zu schaffende Wohnungen pro Jahr. Daraus ist klar ersichtlich, dass es einen finanziellen Spielraum gibt, also Einsparungen bei der Wohnbauförderung möglich wären. (Bundesrat Thumpser: Außer die Sanierung steigt!)  – Die Sanierung steigt natürlich auf der anderen Seite.

Wir haben uns aber zu dem Kompromiss durchringen können, zu sagen: Wir geben euch zwar diesen Spielraum, wir geben euch auch den Spielraum für die bestehenden Wohnbauförderungen, also für jene Forderungen, die die Länder auf Grund von Altvergaben haben – das ist ein sehr stattlicher Betrag, ich habe jetzt nur die grobe Größenordnung im Kopf: etwa 300 Milliarden Schilling –, was ein ganz wesentliches Zugeständnis an die Länder war, ergänzen ihn aber insofern – das ist wiederum strukturell bedeutsam –, als dass die Wohnbauförderung nun umgestellt wird und nicht mehr nur Wohnbauförderung im engen Sinn ist, sondern auf eine breite infrastrukturelle Förderung ausgedehnt wird. Dadurch können diese Mittel auch für alle Infrastrukturinvestitionen der Länder – ob Straßen, ob Hochbauten, ob unter Umständen auch für Datenhighways – eingesetzt werden.

Man hat sich außerdem dazu bekannt, dass man mit diesen Wohnbauförderungsmitteln auch das gesamtgesellschaftlich bedeutsame Kyoto-Ziel anstreben wird, und angesichts der Tatsache, dass die Wohnbauförderungsmittel bekanntermaßen zu einem guten Teil in Richtung oberes Einkommensdrittel umverteilen, schlussendlich auch die Bereitschaft erklärt, die soziale Treffsicherheit zu erhöhen.

Mit diesem Kompromiss bei den Wohnbauförderungsmitteln haben wir meiner Überzeugung nach einerseits einen deutlichen Spielraum für die Länder und andererseits strukturelle Aspekte und Effekte erreicht, die man abschließend noch insofern ergänzen darf, als einige Länder, zum Beispiel Kärnten und Oberösterreich, aber auch andere, nun mit dem Spielraum, den sie durch die Wohnbauförderungsmittel bekommen, Schuldenrückzahlungsprogramme starten wollen, was, wie Sie wissen, im Rahmen der Budgetkonsolidierung auch unser Ziel ist, nämlich Schulden, sofern es geht, durch Privatisierungen abzubauen und zurückzuzahlen.


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