Bundesrat Stenographisches Protokoll 671. Sitzung / Seite 37

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

natürlich auch für alle anderen Bundesländer maßgebend sein. Nun liegt es beim Verwaltungsgerichtshof, festzustellen, ob er dieses Urteil inhaltlich mittragen kann. Ich denke, dass das wichtig wäre in Hinsicht auf die Finanzkraft der Städte und Gemeinden und damit natürlich auch des Bundes und der Länder – denn es ist ein gemeinsames Problem!

Letzter Punkt: Nahverkehr. Es ist nicht ganz richtig, dass, wie hier gesagt wurde, diesbezüglich nichts erreicht wurde, sondern die bisher statischen Mittel im Nahverkehr sind durch eine Anbindung an die Energieabgabe dynamisiert worden – also auch da ein kleiner Punkt, abgesehen davon, dass die Mittelhöhe unverändert beibehalten werden konnte.

Meine Damen und Herren! In Summe ist dies – davon bin ich überzeugt – ein Finanzausgleich, der Strukturen in unserem Land verändert, ein Finanzausgleich, der ein wichtiger Beitrag zu einer stabilitätsorientierten Budgetpolitik und damit zur Erreichung unseres Zieles im Jahre 2002 ist, ein Finanzausgleich, der das Paktum und damit den gemeinsamen Kompromiss und Konsens sicherstellt und somit auch größtmögliche Sicherheit und Vertrauen unserer Bürger in die Finanzkraft ihrer jeweiligen Gebietskörperschaft gewährleistet. Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

14.18

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Abwesenheit des Berichterstatters werte ich als Verzicht auf sein Schlusswort. (Heiterkeit.)

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem der Finanzausgleich für die Jahre 2001 bis 2004 geregelt wird und sonstige finanzausgleichsrechtliche Bestimmungen getroffen werden (Finanzausgleichsgesetz 2001) und das Finanzausgleichsgesetz 1997 und das Wohnbauförderungs-Zweckzuschussgesetz 1989 geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit  – Herr Kollege Gruber, wenn ich das richtig interpretiere.

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2000 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über den Verfassungsrang bestimmter finanzausgleichsrechtlicher Bestimmungen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Investmentfondsgesetz 1993, das Börsegesetz, das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpas


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite