Bundesrat Stenographisches Protokoll 671. Sitzung / Seite 38

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sungsgesetz geändert werden (Kapitalmarktoffensive-Gesetz, KMOG) (358 und 407/NR sowie 6290 und 6284/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 4. Punkt der Tagesordnung: Kapitalmarktoffensive-Gesetz.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Mag. Christof Neuner übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Mag. Christof Neuner: Sehr geehrter Herr Präsident! Hochverehrter Herr Finanzminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Investmentfondsgesetz 1993, das Börsegesetz, das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden, liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am heutigen Tage mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Stefan Prähauser das Wort. – Bitte.

14.21

Bundesrat Stefan Prähauser (SPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Mit rund 500 000 Aktienbesitzern und einem Anteil von nur 3 Prozent der Arbeitnehmer an ihren Unternehmen liegt der österreichische Kapitalmarkt immer noch unter dem Niveau der internationalen Entwicklung. Um Abhilfe zu schaffen, hat die Bundesregierung dem Nationalrat daher ein Bündel gesetzlicher Maßnahmen unter dem Titel "Kapitalmarktoffensive" vorgeschlagen. Im Einzelnen geht es um die Verdoppelung des Freibetrages bei der Mitarbeiterbeteiligung auf 20 000 S pro Jahr und um die Begünstigung von Stock-Options im Einkommensteuergesetz. Der Vorteil aus Optionen auf Beteiligungen am Unternehmen soll für Arbeitnehmer bis zu 500 000 S steuer- und sozialversicherungsabgabenfrei gestellt werden.

Eine begünstigte Ausübung der Option kann frühestens nach einem Jahr erfolgen, wobei sich die steuerliche Bemessungsgrundlage jährlich um 10 Prozent, höchstens jedoch um 50 Prozent vermindert. Zuwendungen an Belegschaftsbeteiligung und Stiftungen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Spekulationsertragssteuer wird aus dem Gesetz eliminiert und der Rechtszustand vor dem Steuerreformgesetz 2000 wieder hergestellt.

Zuwendungen einer Belegschaftsbeteiligungsstiftung sind bis zu 20 000 S im Jahr als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern, darüber hinaus als Vorteile aus dem Dienstverhältnis. Die Grenze der Steuerpflicht für Beteiligungsveräußerungen wird von mehr als 10 Prozent auf unter 1 Prozent gesenkt werden. Körperschaften sollen Einnahmen von betrieblichen Stiftungen auf den Zweckerfüllungszeitraum beziehungsweise auf 10 Jahre verteilen können. Dies gilt auch in der neuen Belegschaftsbeteiligungsstiftung für Zuwendungen, die den Freibetrag von 20 000 S übersteigen. Erbschaften in- und ausländischer Anteile an Kapitalgesellschaften werden von der Erbschaftssteuer befreit, wenn die Erblasser zu weniger als 1 Prozent an dem Kapital beteiligt sind.

In den Bereichen Börsegesetz, Bankwesengesetz, Wertpapieraufsichtsgesetz und Kapitalmarktgesetz sind folgende Änderungen vorgesehen: Prospektveröffentlichungen werden auch via Internet und in englischer Sprache zugelassen. Die Emission von Euro-Wertpapieren wird erleichtert und die internationale Zusammenarbeit der Bundeswertpapieraufsicht auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Der sonstige bislang ungeregelte Wertpapierhandel erhält ein Mindest


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