Bundesrat Stenographisches Protokoll 671. Sitzung / Seite 64

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Für beide Bereiche konnte eine leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung erreicht wer-den. Für private Krankenanstalten steht in Zukunft, ich glaube ab 2002, 1 Milliarde zur Verfügung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin davon überzeugt, dass wir auf dem richtigen Weg bei der Entwicklung unseres Gesundheitssystems sind, ich bin überzeugt davon, dass wir mit diesem Engagement und mit diesem Einsatz auch in Zukunft die Gesundheit unserer Bevölkerung fördern können. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.18

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Reinhart Waneck. Ich erteile ihm dieses.

16.18

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich doch ein paar Worte zur Klärung beitrage, es dürften doch noch immer einige Missverständnisse vorliegen, ich habe aber nicht die Absicht, Sie über Gebühr in Anspruch zu nehmen.

Es ist mir in den letzten Monaten nicht sehr oft beschieden gewesen, großes Lob zu hören, wenngleich ich das heutige als ein solches empfinde. Auf der anderen Seite ist es mir gelungen, in einem Bereich, in einem Rahmen, in dem ich es nicht erwartet hätte, Zustimmung zu bekommen, nämlich vorige Woche bei der Tagung für Medizin und Recht in Linz, wo quer durch alle Couleurs, durch alle Schattierungen, Juristen und Mediziner gesessen sind. Dort sind mehrere Redner aufgestanden und haben gesagt, wir haben 30 Jahre lang über die Möglichkeit einer verschuldensunabhängigen Patientenentschädigung diskutiert, und jetzt kommt jemand und schafft das in acht Monaten. Wir sollten darüber glücklich sein und nicht weiter kritisieren.

Was ist denn geschehen? – Es wurde eine Lücke geschlossen. Sie dürfen nicht vergessen, dass gerade im niedergelassenen Bereich die Entschädigungssituation wesentlich besser organisiert ist und funktioniert, allein schon dadurch bedingt, dass dort der Patient einem Arzt allein gegenübersteht und ein Behandlungsvertrag mit einer bestimmten Person besteht, die jederzeit entsprechend zur Verantwortung gezogen werden kann.

Es existieren in allen neun Bundesländern so genannte Schiedsgerichte, sodass auch diese Fälle außergerichtlich geklärt werden können.

Das heißt, da existiert eine Struktur. Dort, wo sie nicht existiert hat, war der große anonyme Krankenhausbereich, wo meistens der Patient gar nicht an den Arzt oder an die möglichen Verursacher herangekommen ist, weil ihm immer die Institution der Kostenträger gegenüber- gestanden ist, die sich naturgemäß, schon aus ökonomischen Gründen, für alle Forderungen selten zugänglich erwies.

Wie setzen Sie so etwas tatsächlich um? – Schauen Sie sich die Modelle an, die bereits funktionieren! Es gibt mehrere in Österreich. Es gibt eines, das schon seit vielen Jahren funktioniert, das ist das Wiener Modell. Wir haben eine Arbeitsgruppe, sogar eine parteiliche, nämlich eine von allen Gruppierungen besetzte, eingesetzt, und diese ist zu einem Ergebnis gekommen, und aus diesem Ergebnis haben wir die richtigen Schlüsse gezogen.

Wenn Sie jetzt sagen, da bezahlt der Patient 10 S für seine eigene Versicherung, so muss man sagen, das ist an sich kein schrecklich hoher Betrag. Außerdem ist von diesen 10 S natürlich genau jene Patientengruppe ausgenommen, die bisher schon keinen Verköstigungsbeitrag zahlt, und zwar sind das all jene, die auch von der Behandlungsgebühr befreit sind. Auch die chronisch Kranken sind auf Grund der Limitierung von 28 Tagen höchstens mit 280 S im Jahr belastet.

Daraus sozusagen eine Belastung der Patienten abzuleiten, und zwar gerade der Armen und sozial Schwachen, ist, so glaube ich, nicht gerechtfertigt, zumal es eine ganz andere Konsti


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