BUNDESRAT

Die nächste (671.) Sitzung des B u n d e s r a t e s findet am Freitag, dem 15. Dezember 2000, 11 Uhr, statt.

T A G E S O R D N U N G

 

1.

Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über dienstrechtliche Sonderregelungen für ausgegliederten Einrichtungen zugewiesene Beamte geändert wird
(
321/A und 408 sowie 6281/BR d.B.)

2.

Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem der Finanzausgleich für die Jahre 2001 bis 2004 geregelt wird und sonstige finanzausgleichsrechtliche Bestimmungen getroffen werden (Finanzausgleichsgesetz 2001 - FAG 2001) und das Finanzausgleichsgesetz 1997 und das Wohnbauförderungs-Zweckzuschussgesetz 1989 geändert werden
(
379 und Zu 379 und 405 sowie 6289 und 6282/BR d.B.)

3.

Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2000 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über den Verfassungsrang bestimmter finanzausgleichsrechtlicher Bestimmungen
(
387 und 406 sowie 6283/BR d.B.)

4.

Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Investmentfondsgesetz 1993, das Börsegesetz, das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (Kapitalmarktoffensive-Gesetz, KMOG)
(
358 und 407 sowie 6290 und 6284/BR d.B.)

5.

Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz geändert wird und ein Bundesgesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Rates über Schutzmaßnahmen in Bezug auf die transmissiblen spongiformen Enzephalopathien und die Verfütterung von tierischem Protein vom 4. Dezember 2000 erlassen wird
(
346/A und 412 sowie 6285/BR d.B.)

6.

Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstaltengesetz, das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz geändert werden
(
396, 338/A und 409 sowie 6291 und 6286/BR d.B.)

 

 

 

7.

Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2000 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung samt Anlage
(
395 und 410 sowie 6287/BR d.B.)

8.

Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Nachtschwerarbeitsgesetz und das Urlaubsgesetz geändert werden
(
324/A und 411 sowie 6288/BR d.B.)

   

 

 

Es ist in Aussicht genommen, die Tagesordnungspunkte 2 und 3 sowie 6 und 7 jeweils unter einem zu verhandeln.

Wien, 2000 12 15

 

Ilse Giesinger

Johann Payer

Schriftführung

Präsident

 

 

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Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Nummern der Beilagen,

sofern sie nicht ausdrücklich mit dem Zusatz "BR" versehen sind, Beilagen

zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates bezeichnen.