Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 17

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Präsident Ing. Gerd Klamt: Wir gelangen nunmehr zur 2. Anfrage, 1141/M, an den Herrn Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen.

Ich bitte die Anfragstellerin, Frau Bundesrätin Hedda Kainz, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrätin Hedda Kainz (SPÖ, Oberösterreich): Herr Staatssekretär! Meine Anfrage war natürlich an den Herrn Bundesminister gerichtet, darum entspricht die Formulierung nicht jener, die ich wählen würde, wenn ich die Frage an Sie stellen würde. Meine Frage lautet:

1141/M-BR/01

Welche Lösungsvorschläge haben Sie seit Ihren Ausführungen in der Anfragebeantwortung 1624/AB (NR), wonach Sie in dieser Frage ständig in Kontakt mit den führenden Funktionären der Sozialversicherung sind, bis jetzt für die künftige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung erarbeitet?

Präsident Ing. Gerd Klamt: Bitte, Herr Staatssekretär.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Wie allgemein bekannt ist, sind wir derzeit mit den Sozialpartnern in Bezug auf eine Neuordnung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger im Gespräch, und es wird über ein Maßnahmenpaket betreffend die Sanierung der Krankenkassen verhandelt. Nach einem ersten Gipfelgespräch, das Anfang dieser Woche stattgefunden hat, wurde ein weiteres für nächste Woche vereinbart, bei dem dann die diesbezüglichen Details besprochen werden. Die Themenschwerpunkte sind hiebei natürliche Ausgabensteigerung bei den Heilmittelkosten, Maßnahmen zur Veränderung im Bereich des Ausgleichsfonds zwischen den einzelnen Krankenversicherungsträgern sowie Maßnahmen zur Strukturverbesserung der einzelnen Träger, insbesondere die Neustrukturierung der IT-Technologien.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrätin Hedda Kainz (SPÖ, Oberösterreich): Herr Staatssekretär! Viele dieser Aussagen und von Ihnen angesprochenen Maßnahmen sind in den ständig vorhandenen Kontakten mit den Vertretern des Hauptverbandes Thema gewesen. Ich frage Sie beziehungsweise den Herrn Bundesminister, wieso jetzt die Frage der Ablösung des Präsidiums und vor allem des Präsidenten so im Vordergrund stehen muss, obwohl die Lösungsansätze durchaus idente Inhalte haben können und haben.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Die Frage ergibt sich dadurch, dass gemäß § 442 Abs. 1 ASVG der Vorsitz in der Verbandskonferenz, im Verbandsvorstand und im Verbandspräsidium des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger vom Präsidenten geführt wird. Der Präsident und seine Stellvertreter sind vom Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen für die Amtsdauer der genannten Verwaltungskörper nach Anhörung der Bundesarbeitskammer, der Wirtschaftskammer Österreich und der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs zu ernennen.

Auf Grund des Umstandes, dass der Nationalrat im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2001 eine Änderung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen hinsichtlich der Neubestellung der zu wählenden Mitglieder getroffen hat, die sozusagen mit In-Kraft-Treten des Gesetzes automatisch ihre Amtsperiode beendet hatten und neu zu bestimmen waren, trifft das auch mit minimalem Verzögerungseffekt für das Präsidium zu, sodass das Präsidium derzeit eine provisorische Leitung darstellt.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Mag. John Gudenus gemeldet. – Bitte.


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