Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 21

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Präsident Ing. Gerd Klamt: Wir kommen zur 4. Anfrage, 1139/M.

Ich ersuche Herrn Bundesrat Mag. John Gudenus, die Anfrage zu verlesen.

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Staatssekretär! Meine Frage lautet:

1139/M-BR/01

Wie wird sichergestellt, dass im Zuge der Pensionserhöhung 2001 die Bezieher niedriger Pensionen stärker profitieren als jene mit höheren Pensionen?

Präsident Ing. Gerd Klamt: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Im Zuge der Pensionsreform 2000 erfolgte auch die Neugestaltung der Pensionsanpassung, und zwar dergestalt, dass bei der Festsetzung des Anpassungsfaktors kein Spielraum mehr gegeben ist, sondern der Anpassungsfaktor das rechnerische Ergebnis der so genannten Nettoanpassungsformel ist.

Für das Jahr 2001 ergab sich dabei ein Anpassungsfaktor von 0,8 Prozent, um den mit Jänner 2001 alle Pensionen linear erhöht wurden. Da bei der Änderung der Nettoanpassungsformel auch der Verbraucherpreisindex als Vergleichswert eliminiert wurde, hat der Gesetzgeber ein neues Instrument geschaffen, nämlich den so genannten Wertausgleich. Ist die berechnete Pensionsanpassung geringer als die Entwicklung der Verbraucherpreise – gemessen vom August des Vorjahres bis zum Juni jenes Jahres, in dem der Anpassungsfaktor festgesetzt wird –, so kann die Differenz als Wertausgleich gegeben werden. Dieser Wertausgleich ist allerdings nicht niveauerhöhend. Die Richtgröße für den Wertausgleich im Jahr 2001 betrug 1,5 Prozent, das heißt 0,7 Prozent konnten als Wertausgleich verteilt werden.

Damit die Bezieher kleiner Einkommen von dieser Regelung mehr profitieren als jene mit höheren Pensionen, wurde der Wertausgleich nicht linear mit 0,7 Prozent festgelegt, sondern mit 1 Prozent, maximal aber mit 1 600 S – beides bezogen auf die Jahrespension.

Für den Bezieher der kleineren Pension ergibt sich damit im Jahr 2001 eine Gesamtpensionserhöhung von 1,8 Prozent, während eine hohe Pension etwa im Ausmaß von 25 000 S nur um rund 1,25 Prozent erhöht wird. Die Erhöhung aller Pensionsleistungen um 0,8 Prozent kostet im Übrigen etwa 2,4 Milliarden Schilling, der so genannte Wertausgleich führt zu Kosten in der Höhe von 2,1 Milliarden Schilling. Dies ergibt Gesamtkosten in der Höhe von 4,5 Milliarden Schilling.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Staatssekretär! Wie ist das Verhältnis der Bezieher niedriger zu höheren Pensionen?

Präsident Ing. Gerd Klamt: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Grundsätzlich ist zu dieser Frage anzumerken, dass der Übergang nicht von niedrigen Pensionen zu höheren Pensionen erfolgt, sondern dass man das Pensionssystem eher in drei Teile gliedern sollte, nämlich in niedrigere Pensionen, in mittlere Pensionen und in höhere Pensionen.

Als Indikator für den Bereich der niedrigen Leistung könnte man den Richtsatz für die alleinstehenden Bezieher von Ausgleichszulagen nehmen. Dieser beträgt im Jahr 2001 8 437 S. Rund 35 Prozent aller Leistungsbezieher in der gesetzlichen Pensionsversicherung beziehen eine Leistung in der Höhe dieses Richtsatzes beziehungsweise darunter.


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