Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 22

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Definiert man den mittleren Bereich der Pensionsbezieher als jenen Bereich, der zwischen dem einfachen und dem doppelten Richtsatz liegt – das wäre der Bereich zwischen 8 437 S und 16 875 S –, so liegen weitere 40 Prozent der Bezieher in diesem Bereich, also insgesamt 75 Prozent.

Definiert man konsequenterweise den Bereich der höheren Pensionsleistungen als jenen der Pensionsbezieher, deren Gesamtpensionseinkommen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung den doppelten Richtsatz übersteigt, so bleiben 25 Prozent für diese Pensionsbeziehergruppe übrig. Die Pensionserhöhung des Jahres 2001, Pensionsanpassung und Wertausgleich zusammengenommen, für den erstgenannten Bereich beträgt rund 1,8 Prozent, für den zweiten Bereich 1,5 Prozent und jene für den dritten Bereich 1,3 Prozent. Man sieht also, dass die Anpassung bei der niedrigsten Gruppe am höchsten war, bei der mittleren Gruppe geringer und bei der höchsten Gruppe entsprechend am geringsten.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Franz Wolfinger gemeldet. – Bitte.

Bundesrat Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Wie haben sich in den letzten zehn Jahren die Pensionen der Ausgleichszulagenbezieher im Vergleich zu den Durchschnittspensionen erhöht?

Präsident Ing. Gerd Klamt: Bitte, Herr Staatssekretär.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Das ist eine Frage, die ich momentan nicht sofort aus dem Gedächtnis beantworten kann. Ich werde sie entsprechend schriftlich nachreichen.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Horst Freiberger gemeldet. – Bitte.

Bundesrat Horst Freiberger (SPÖ, Steiermark): Herr Staatssekretär! Einerseits wurden von der Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, die die Inflationsrate dramatisch in die Höhe treiben – wir liegen mittlerweile bei rund 3 Prozent –, was aus den immens hohen Gebührenerhöhungen resultiert, andererseits wurden einkommensmindernde Maßnahmen ergriffen. Die Steuerbelastung durch diese neue Regierung ist gewaltig. Werden Sie zusätzlich etwas unternehmen, damit die Pensionisten keinen realen Einkommensverlust zu verzeichnen haben, da dieser von Ihnen bereits ausgesprochene Wertausgleich sicherlich nicht ausreichend ist?

Präsident Ing. Gerd Klamt: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Mir liegen jetzt nicht die exakten Zahlen vor, ich bezweifle aber, dass das in dieser Höhe stattgefunden hat. Wie ich aber bereits festgestellt habe, hat die Bundesregierung erreicht, dass mit der Neuregelung sozusagen die Perpetuierung der Erhöhung der Pensionen sichergestellt ist, und zwar in jenem Maß, wie sie festgelegt wird. Ich darf dazu sagen, dass viele andere Bereiche – ich erinnere zum Beispiel nur an die Ärzte der Gemeinde Wien – sechs Jahre lang keine Lohnerhöhung bekommen haben und dass das auch bei niedriger Inflationsrate eine entsprechende Belastung ist.

Ich glaube, dass man in einem Staat, in dem es gelungen ist, eine alte Verschwendungspolitik sozusagen in eine Konsolidierungspolitik umzuwandeln, nicht einzelne Berufsgruppen wegen ein paar Zehntel Prozentpunkte darüber oder darunter gegeneinander ausspielen kann. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Präsident Ing. Gerd Klamt: Wir kommen zur 5. Anfrage.

Ich ersuche Frau Bundesrätin Johanna Schicker, die Frage zu verlesen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite