Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 23

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Bundesrätin Johanna Schicker (SPÖ, Steiermark): Herr Staatssekretär! Sie werden verstehen, dass auch ich meine Frage etwas umformulieren muss, zwar nicht inhaltlich, aber in der Anrede, nachdem Sie den Herrn Bundesminister vertreten. Der Wortlaut meiner Frage lautet daher:

1142/M-BR/01

Wann wird der Herr Bundesminister, zuständig für Frauenangelegenheiten, dem Nationalrat eine Vorlage zuleiten, mit der das österreichische Gleichbehandlungsgesetz an den EU-Standard herangeführt wird, um Frauen eine bessere Möglichkeit zu bieten, sich gegen Diskriminierung zu wehren?

Präsident Ing. Gerd Klamt: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Dies betrifft vor allem den privatwirtschaftlichen Bereich, und die Zuständigkeit für die Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft fällt in das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Es haben aber bereits 1999 Sozialpartnergespräche für eine Novellierung stattgefunden, und wir hoffen, dass es sehr bald zu weiteren Gesprächen kommen wird, damit noch heuer ein Vorschlag für eine Novelle im Parlament eingebracht werden kann.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrätin Johanna Schicker (SPÖ, Steiermark): Herr Staatssekretär! Jetzt frage ich Sie persönlich: Wie stark werden Sie sich hier einbringen? Was werden Ihre konkreten Vorstellungen dazu sein, beziehungsweise welche Schwerpunkte denken Sie zu setzen?

Präsident Ing. Gerd Klamt: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Da ich eben bereits ausgeführt habe, dass Verhandlungen mit den Sozialpartnern stattgefunden haben, sind die wesentlichen Punkte bereits andiskutiert worden. Selbstverständlich sind wir für alle Verbesserungsmöglichkeiten des Gleichbehandlungsgesetzes offen. Wir plädieren auch hier für eine rasche Anpassung an das EU-Recht, an die EuGH-Rechtsprechung. Wir konnten aber zeigen, dass Österreich im Rahmen der letzten EU-Tagung in Norrköping hinsichtlich der Gleichbehandlung durchaus im Mittelfeld zu finden ist.

Vorschläge für die Novelle sind folgende Punkte: Maßnahmen zur Verstärkung des Schutzes von Diskriminierung, vor allem bei sexueller Belästigung – sie sind auch ein Diskussionspunkt in Schweden gewesen –, die geltende Rechtslage bezüglich Hemmung der Fristen zur gerichtlichen Geltendmachung gemäß § 10b sowie insgesamt Anpassung an die EU-Judikatur. (Bundesrat Gasteiger: Wieder keine Antwort! – Bundesrätin Fuchs: Das kann der Präsident als Antwort werten?)

Präsident Ing. Gerd Klamt: Zu einer Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Ludwig Buchinger gemeldet. – Er ist nicht im Saal.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Margarete Aburumieh gemeldet. – Bitte.

Bundesrätin Margarete Aburumieh (ÖVP, Niederösterreich): Herr Staatssekretär! Im weiteren Sinne einer Gleichbehandlung ist für mich auch eine eigenständige Alterssicherung für Frauen anzusprechen. Der Herr Bundesminister hat eine Arbeitsgruppe zum Thema Pensionssplitting eingesetzt. Mich würde interessieren, wie weit die Arbeit in der Gruppe gediehen ist. Gibt es Zwischenergebnisse? Wie ist der Berichtsstand?

Präsident Ing. Gerd Klamt: Herr Staatssekretär, bitte.


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