Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 33

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stellen würde, an uns vorbeiführt, also sowohl mit der Bahn als auch mit der Straßenverkehrsinfrastruktur umfahren wird.

Das ist ein gefährliches Vorgehen, auf das ich hinweise, und daher können wir nur ein gemeinsames Interesse daran haben, dafür zu sorgen, dass, bevor dieser Korridor 5 Wirklichkeit wird, die Verkehrswege sowohl auf der Straße als auch auf der Schiene entsprechend ausgebaut werden.

Die Italiener haben entsprechende Vorinvestitionen getätigt, sind mit der Pontebbana bis zur Staatsgrenze auf der Eisenbahnebene perfekt ausgebaut, und es müsste jetzt unsere Aufgabe sein – ob die Lösung Semmering oder Koralm heißt, ist im Prinzip sekundär –, eine hochleistungsfähige Verkehrsinfrastruktur im Wege der Schiene auch mit anzubieten. Das war der Grund, warum wir auch in Verhandlungen mit Frau Verkehrsministerin Forstinger darauf gedrängt haben, dass es jetzt zu einem Spatenstich für die Koralmbahn kommen muss, um die Ernsthaftigkeit in Bezug auf die Investition von solch großen Verkehrsprojekten zu Gunsten Österreichs und seiner wirtschaftlichen Entwicklung zu signalisieren.

Wir haben daher auch unter diesem Gesichtspunkt Ihre Unterstützung zu erbitten, dass Sie dafür Verständnis haben, dass selbstverständlich auch die sehr kostspielige Verkehrsinfrastruktur nicht exklusiv auf einige wenige Bundesländer reduziert sein kann, sondern dass es auch im gesamteuropäischen Verkehrsverbund entsprechende Prioritäten zu setzen gilt, worauf ich als Landeshauptmann des südlichsten Bundeslandes auf Grund der gegebenen Situation hinweisen möchte.

Der zweite Grund, warum ich gerne hier das Wort ergreife, ist, dass ich Ihnen sehr dankbar dafür bin, dass Sie den Landeshauptleuten die Gelegenheit einräumen, hier zu sprechen, denn sie tun das nicht als Konkurrenten und Vertreter der Landeshauptleutekonferenz – und als deren derzeitiger Vorsitzender spreche ich heute in meiner Stellungnahme auch für sie –, sondern wir betrachten uns als Partner, wir betrachten uns, so wie es der neue Präsident gesagt hat, als eine Einheit, die stark genug sein könnte, um auch unter dem Gesichtspunkt des Föderalismus ein bisschen etwas zu bewegen.

Gerade als Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz darf ich den Bundesrat darauf hinweisen, dass wir uns – erstmals in der Geschichte des Föderalismus – einen konkreten Zeitplan für die Lösung von seit vielen Jahren diskutierten Problemen vorgegeben haben.

Im neuen Finanzausgleich wurde nämlich vereinbart, dass im Jahre 2001 innerhalb von sechs Monaten ein so genanntes Strukturpaket verhandelt werden muss, und zwar zwischen den Gebietskörperschaften, also nicht nur zwischen Bund und Ländern, sondern auch mit den Gemeinden. Dieses Strukturpaket ist auszuverhandeln, um im Sinne der Verwaltungsreform einen Einsparungserfolg in der Höhe von etwa 3,5 Milliarden Schilling zusätzlich zu Stande zu bringen. Das ist Bestandteil des Paktums des Finanzausgleichs, das unter dem Vorsitz des früheren Landeshauptmannes Dr. Stix mit seinen Mitstreitern verhandelt worden ist.

Dieser Finanzausgleich setzt uns sozusagen unter einen zeitlichen Druck, eine entsprechende Verwaltungsreform in Gang zu setzen. Ich weiß, dass der Anfang sehr schwierig ist, denn in Österreich besteht zweifelsohne, wenn es um die Verwaltung geht, eine gewisse Tendenz zur Reformverweigerung. Ich darf nur darauf verweisen, dass eine der Vorgängerregierungen in den neunziger Jahren etwa 110 Millionen Schilling für Gutachten über eine Verwaltungsreform ausgegeben hat, die irgendwo gelagert sind und nicht mehr das Licht der Welt erblickt haben. Darin sind zweifelsohne viele Vorstellungen enthalten, die notwendigerweise einer Umsetzung bedürfen.

Wir wissen, dass diese Reformverweigerung, die es zweifelsohne in Bezug auf die Verwaltungsreform gibt, auch damit zu tun hat, dass von Anbeginn an – darauf hat der Präsident in seiner Rede auch heute schon Bezug genommen – eigentlich ein gewisses Ungleichgewicht in der gesamtstaatlichen Stellung zwischen Bund und Bundesländern geherrscht hat. Dieses Ungleichgewicht äußert sich erstens darin, dass die judikative Gewalt zu 100 Prozent auf der Seite des Bundes angesiedelt ist; die gesamte Gerichtsbarkeit ist Bundessache. Es äußert sich


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