kostspieliger als in der Schweiz. Auf 100 Bürger in diesem Lande kommen in Österreich 22 öffentlich Bedienstete, in Deutschland 15 und in der Schweiz 12.
Wenn wir Österreich und das benachbarte Bayern vergleichen wollen, dann wird es besonders augenfällig. Bayern hat etwa 12 Millionen Einwohner, Österreich hat 8 Millionen Einwohner. Bayern hat also um 50 Prozent mehr Einwohner, hat aber um 55 Prozent weniger Spitzenbeamte in den Zentralinstitutionen des Staates. Die bayrische Staatskanzlei hat 380 Beamte, das Bundeskanzleramt 675. Das Ministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst hat in Bayern 600 Beamte, in Österreich 1 200 Beamte. Das Innenministerium hat in Bayern 800 Beamte, in Österreich 1 950. Das Justizministerium hat in Bayern 200 Beamte, in Österreich 285. Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat in Bayern 500 Beamte, in Österreich 1 100. (Zwischenruf von Frau Bundesrätin Fuchs. ) Das Finanzministerium hat in Bayern 450 Beamte, in Österreich 910. (Bundesrätin Fuchs: Und das mit einem blauen Finanzminister?! Das ist ja entsetzlich!)
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie hat in Bayern 1 000 Beamte und in Österreich 2 680. Das heißt, die Differenz zwischen 3 930 Spitzenbeamten in Bayern und 8 800 in Österreich sagt, so glaube ich, sehr viel aus. Wenn hier von links ein Zwischenruf gekommen ist, dass all das so fürchterlich sei, dann stimme ich Ihnen absolut zu: Es waren tatsächlich fürchterliche 30 Jahre, in denen Sie die Verantwortung gehabt haben und in denen diese Spitzenbürokratie zustande gekommen ist! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Marizzi, in Richtung ÖVP: Aber die da drüben auch! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Meine Damen und Herren! Das müsst ihr euch selbst ausmachen. Ich bin nicht Schiedsrichter!
Meine Damen und Herren! Wir sollten auch erkennen, dass es – was die Wirklichkeit anlangt – in Österreich einen Wildwuchs im Bereich der Bürokratie gibt. Wenn Sie heute in einer Schule eine Trennwand verändern wollen, weil Sie eine zusätzliche Klasse errichten, um IT-Schwerpunkte zu setzen, dann beschäftigt das zwei bis drei Ministerien, und es ist nicht eine Sache der Schulautonomie.
Wenn Sie im Landesschulrat eine Putzfrau einstellen, muss das Ministerium entscheiden. Wenn eine Abdeckung eines Flusses neben einem Kaufhaus in einer Kärntner Bezirkshauptstadt erfolgen soll, bedarf das im behördlichen Verfahren der Anwesenheit des Vertreters der obersten Wasserrechtsbehörde, der sich, eigens von Wien kommend, in den kleinen Kärntner Bezirk begibt, um eine Flussabdeckung von fünf Meter Länge, die einen sicheren Übergang zu einem Kaufhaus gewährleisten soll, zu begutachten und für richtig zu befinden.
All das sind Dinge, die mit Kosten verbunden sind und die wir uns in dieser Form nicht mehr leisten können. Ich denke daher, dass wir unsere Strukturen neu ordnen müssen.
Wir müssen auch erkennen, dass die Gesetzesflut, in die wir hineingekommen sind, einen Abschied vom Rechtsstaat bedeutet. Denn letztlich führt die Unsitte des Regierungsgesetzgebers, die in Österreich Platz gegriffen hat, dazu, dass die zentralen Institutionen der Gesetzgebung – Nationalrat, Bundesrat, Landtage – in Wirklichkeit um ihre Funktionen gebracht und zu Abstimmungsmaschinerien degradiert worden sind, wobei sie das übernehmen müssen, was findige Ministerialbürokratien entwickelt haben und über Gesetzentwürfe und Regierungsvorlagen zum Recht gemacht haben.
Das schafft Probleme insbesondere dort, wo es um tägliches Handeln geht. Nehmen Sie nur die gesamte Finanzgesetzgebung her: Es gibt Finanzgesetze, die so unübersichtlich sind, dass es bereits mit dem ersten Tag, dem Tag ihrer Kundmachung notwendig ist, eine Reihe von Erlässen zu tätigen, um den Beamten die Handhabung zu erläutern. Diese Erlässe haben aber den Nachteil, dass sie nicht kundgemacht werden. Weil sie nicht kundgemacht werden, sind sie nur für die Bürokratie in der Anwendung verbindlich, bieten aber der Entscheidung vor Höchstgerichten keine Grundlage und bedeuten damit eine konkrete Verweigerung des Rechtsschutzes für die Bürger. (Bundesrat Gasteiger: Ihr braucht es nur zu machen! Ihr könnt alles ändern!)
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