Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 38

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Ich denke daher, man sollte diese Dinge einmal in Angriff nehmen und nicht nur "Das muss sich halt ändern" sagen. (Bundesrat Gasteiger: Nein, nein, ihr könnt es ändern!) Es ist im Interesse der Bürger, diesen Wildwuchs endlich zu beseitigen. Denn Rechtsstaat heißt, dass der Einzelne darauf vertrauen können muss, dass das, was Gesetz ist, verbindliche Norm ist und nicht der willkürlichen Interpretation durch die Bürokratie unterliegt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Daher meine ich, dass die Zeit reif ist, diese Reformen in Angriff zu nehmen und dieses kleine Österreich aus dem selbst gesponnenen Kokon herauszuholen, der durch die Verfassungsgesetze, die sonder Zahl in unserer Rechtsordnung fixiert sind, gebildet worden ist. Das ist wiederum eine dringende Einladung auch an die Sozialdemokratie, diese verfassungsgebende Mehrheit zu gewährleisten, wenn es um echte Reformen geht. "Echte Reformen" heißt, dass wir erstens eine Aufgabenreform durchführen müssen, um zu definieren, welche Aufgaben im Kernbereich beim Staat verbleiben sollen und was entbehrlich ist. Darauf baut man die Strukturen auf, und dann entscheidet man, mit welchen Organen die administrative Abwicklung organisiert wird.

Ich nenne nur einige Beispiele. Ein Beispiel ist der Weg in die Dezentralisierung und Konzentration. Wenn Sie heute die Schulbehörden anschauen, dann sehen Sie Landesschulräte und Schulämter parallel nebeneinander. Das eine ist eine Bundesbehörde, das andere sind Landesbehörden. In Wirklichkeit gehören sie zusammen. Die Bundesbehörden sind für die Bundesschulen verantwortlich, aber auch für die Schulaufsicht der Pflichtschulen verantwortlich. Diese Pflichtschulen unterstehen jedoch dem Landesschulamt, das eigentlich Lehrer administriert, die wiederum vom Bund bezahlt werden. Es ist im Grunde genommen eine enorme Vernetzung auch im rechtlichen Zuständigkeitsbereich vorhanden, sodass es überhaupt keinen Grund gibt, keine einheitliche, wirksame Behördenstruktur in dieser Richtung zu schaffen.

Oder denken Sie an die Frage der Schulaufsicht. Je mehr sich die Schulautonomie entwickelt, desto weniger ist die Frage der Schulaufsicht zu stellen. Sehen Sie sich an, welch hypertrophe Organisation der Schulaufsicht wir heute haben! Allein im kleinen Bundesland Kärnten sind fast 30 Bezirks- und Landesschulinspektoren sowie Fachschulinspektoren tätig, die in einer Entwicklungsphase hin zu mehr Autonomie eigentlich langsam ihre Funktionen verlieren sollten. (Bundesrat Marizzi: Vollkommen richtig!) Vollkommen richtig – dann bitte ich Sie, uns auch dabei zu unterstützen, dass wir unabhängig von Verfassungsänderungen die Chance bekommen, Posten von Bezirks- und Landesschulinspektoren nicht mehr nachzubesetzen und mit diesem Geld stattdessen zusätzliche Lehrerdienstposten schaffen zu können, um die Kinder entsprechend zu unterrichten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ein weiteres Beispiel der Dezentralisierung und Konzentration ist die Frage des Instanzenzuges. Meine Damen und Herren! Wir haben eine Zentralinstanz: Das sind die Bezirkshauptmannschaften. Die Bezirkshauptmannschaften sollten zur Drehscheibe des Verwaltungsgeschehens gemacht werden – das wäre auch die Idee der Reform – und gleichzeitig der Instanzenzug an die Länder und an die Bundesministerien eingespart werden.

Hier hat sich der Salzburger Landtagspräsident Schreiner sehr verdient gemacht, weil er immer wieder auf diesen Umstand hingewiesen und dieses Modell sehr gut ausformuliert hat. Ich glaube, man sollte die Idee aufgreifen, dass man nur noch eine zentrale Verwaltungsinstanz hat und die Berufungen – so, wie es auch der europäischen Rechtsentwicklung entspricht – in der Folge sofort an den Unabhängigen Verwaltungssenat oder die zu bildenden Verwaltungsgerichte der Länder gehen. Das ist ökonomischer, das ist rascher und würde zweifelsohne auch einen enormen Einsparungseffekt nach sich ziehen, weil wir zwei Berufungsinstanzen der Länder und des Bundes einsparen könnten.

Wir sollten in einem weiteren Erprobungsmodell etwa die Trennung zwischen operativem Handeln und strategischem Planen auch in der Verwaltung möglich machen. Auch der Staat ist so etwas wie eine betriebliche Einheit, wobei die operativ tätigen Dienststellen, die dezentral organisiert sind, der Betrieb sind, die Landesebene die Controlling-Ebene ist und der Konzern auf der ministeriellen Ebene die strategische Planung zu übernehmen hat. Das gilt etwa für Schulen, für Fachhochschulen, für Universitäten, aber auch für die Bezirkshauptmannschaften,


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