Verhältnis zu Schülern, zu Eltern, zu Direktoren, zu Lehrern, die dort angestellt werden, um ein flexibleres, leistungsorientierteres Organisationsmodell zu ermöglichen.
Es ist aber auch sinnvoller, das Vertragsrecht dort wirksam werden zu lassen, wo der Staat vielfach überfordert ist, wenn es darum geht, Leistungen zu erbringen. Denken Sie an das gesamte Prüfungswesen, an die Zulassungen, an die Typisierungen! Wer sagt uns denn, dass das tatsächlich eine staatliche, hoheitliche Aufgabe ist, die von Behörden, Ämtern und derartigen Einrichtungen erledigt werden muss?
Oder nehmen Sie die gesamte Förderungsverwaltung her – zum Beispiel nur die Wohnbauförderung! Wozu brauchen wir Ämter der Wohnbauförderung? Kann man das nicht mit Bankinstituten koppeln, die legitimiert sind, diese Förderungen abzuwickeln, die die Prüfung in einem durchführen und damit einen gesamten Verwaltungsbereich entbehrlich machen?
Oder denken Sie an die Frage der Akkreditierungen! Überall in der Welt ist es üblich, dass Akkreditierungen von privaten Institutionen vorgenommen werden, die sich darauf spezialisiert haben. Bei uns machen es Behörden, sie akkreditieren Universitäten, Fachhochschulkurse und Bildungseinrichtungen auf höherer und mittlerer Ebene. In Amerika etwa gibt es seit 100 Jahren die Tradition der Bar Association, die alle Law Schools in Amerika akkreditiert – mit großartigem Erfolg und ohne größere Probleme. (Bundesrätin Mag. Trunk: Was ist da besser?) Was ich dir gerade gesagt habe, Melitta; aber ich werde das für dich noch einmal wiederholen. (Heiterkeit bei den Freiheitlichen. – Bundesrätin Mag. Trunk: Bitte! – Bundesrat Mag. Hoscher: Ganz lieb!)
Es ist die privatrechtliche Abwicklung von Dingen, die nicht der hoheitlichen Besorgung unterliegen, sicherlich zweckmäßiger, einfacher, flexibler und auch billiger. (Bundesrat
Konecny: Auch im Hauptverband!) Auch zum Hauptverband würde ich sagen: Es wäre ganz gut, Herr Kollege Konecny (Bundesrat Konecny: Selbstverwaltung mit Abstand das Bessere!), wenn wir ein bisschen mehr privatwirtschaftlichen Geist einkehren ließen statt des stalinistischen Hoheitsdenkens, das dort noch vielfach an der Tagesordnung ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)Ich möchte zusammenfassend feststellen: Was sich Land und Bund vorgenommen haben, ist eine wichtige Aufgabenstellung, und zwar deshalb, weil wir in den nächsten sechs Monaten gezwungen sein werden, den Mut zur Reform – hoffentlich auch mit der Unterstützung des Bundesrates – zu dokumentieren und entsprechende Veranlassungen zu treffen. Diese Aufgabenreform wird nicht leicht zu "heben" sein. Sie ist aber notwendig, weil gerade die Aufgaben- und Verwaltungsreform, vor der wir stehen, die Notwendigkeit in sich schließt, innerhalb kürzester Zeit einen leistungsfähigen Staat herzustellen, der die Belastungen der Bürger reduzieren kann, damit aber auch die Leistungen und Dienstleistungen gegenüber den Bürgern zu verbessern hilft. Die Bürgerferne, die durch die eher starren Strukturen, wie wir sie hier vorgefunden haben, immer wieder gegeben ist, gehört eigentlich der Vergangenheit an.
Daher ist es unsere Bitte – auch aus der Sicht der Landeshauptleute –, dass wir in der Kooperation mit den Vertretern des Föderalismus zu einem Neuentwurf in den Bereichen, die ich zitiert haben, kommen, um aus diesem Neuentwurf heraus einen schlanken und leistungsfähigen Staat zu Stande zu bringen, ohne dabei gleichzeitig das große Ziel einer gesamten Bundesstaatsreform haben zu müssen. Das werden wir so schnell nicht bekommen. Wir werden aber in einzelnen Teilbereichen – wie etwa in der Frage der Neuordnung des Instanzenzuges oder im Hinblick darauf, der europäischen Rechtsentwicklung Rechnung zu tragen – durchaus Chancen haben, um in diesen Bereichen Reformprojekte abzuwickeln, die den Staat leistungsfähiger und besser machen.
Wir dürfen auch Sie, das legitimierte Gremium, die legitimierte Institution der Vertretung der Bundesländer-Interessen, einladen, daran tatkräftig mitzuarbeiten! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
11.16
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