Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 70

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Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich darf daher zum Beschlussantrag kommen.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Februar 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Des weiteren bringe ich den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 1. Februar 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Rates für Schutzmaßnahmen in Bezug auf die transmissiblen spongiformen Enzephalopathien und die Verfütterung von tierischem Protein vom 4. Dezember 2000 (Tiermehl-Gesetz) geändert wird.

Da Ihnen dieser Bericht ebenfalls schriftlich vorliegt, darf ich sogleich zum Beschlussantrag kommen.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Februar 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Ing. Gerd Klamt (den Vorsitz übernehmend): Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Leopold Steinbichler. Ich erteile ihm dieses.

13.34

Bundesrat Leopold Steinbichler (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zum vorliegenden Tagesordnungspunkt 1, dem Bundesgesetz, mit dem das Rindfleisch-Etikettierungsgesetz und das Lebensmittelgesetz 1975 geändert werden, und zum vorliegenden Tagesordnungspunkt 2, dem Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend die Verfütterung von tierischem Protein vom 4. Dezember 2000, Tiermehl-Gesetz, geändert wird, möchte ich einige kurze fachliche Anmerkungen machen.

Ich darf meiner Freude Ausdruck verleihen, dass, wie schon öfters an dieser Stelle erwähnt, die lückenlose Kontrolle, die wir auf dem Bauernhof mit der AMA-Rinderdatenbank vorweisen können, wonach Tiere spätestens bis zum siebenten Lebenstag gekennzeichnet werden müssen und deren Abgang vom Bauernhof mit einem Lieferschein, der vom Besitzer unterschrieben werden muss, bestätigt werden muss, fortgesetzt wird. Diese Kontrolle auf dem Bauernhof geht sogar so weit, dass dann, wenn zum Beispiel ein Kalb oder ein Rind zu einer Auktion oder zu einer Versteigerung gebracht wird, aber dort vom Besitzer nicht verkauft wird, also den Besitzer gar nicht wechselt, bei der AMA-Rinderdatenbank eine Abgangs- und eine Zugangsmeldung gemacht werden muss. Das heißt, dass sogar kleinste Bewegungen im Rinderbestand schriftlich nachgewiesen und aufgezeichnet werden müssen. Ich bin daher überzeugt davon, dass mit diesem neuen Gesetz, mit der Änderung des Rindfleisch-Etikettierungsgesetzes, diese lückenlose Kontrolle vom Bauernhof bis zum Verkaufstisch, bis zum Konsumenten fortgesetzt wird.

Damit wird gewährleistet, dass der Konsument tatsächlich jenes Produkt erwirbt, das ausgepreist und etikettiert wird.

Ich denke doch, dass es sehr wesentlich ist, dass mit diesem neuen Gesetz nun auch der Einblick beziehungsweise die mögliche Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen rechtlich vorgesehen ist. Ich habe das Fehlen dieser immer wieder bemängelt, weil es auf Grund der bisherigen Praxis bei den Aufzeichnungen ohne weiteres möglich gewesen wäre, so manche wundersame Vermehrung zu belegen, etwa wenn jemand ein Drittel ordentliche Ware zugekauft und das dann gemeinsam zum Verkauf angeboten hat. Jetzt kann man diese Missbräuche abstellen.

Ich darf eine positive Meldung verlautbaren: Die fälschliche Kennzeichnung mit dem rot-weiß-roten "A", die von mir und meinen Kolleginnen und Kollegen schon öfters kritisiert wurde, wurde anläßlich der BSE-Enquete, die am Freitag in diesem Hause stattfand, von der Wirtschaft zu


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