Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 95

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Besonders freut mich als Steirer natürlich, dass die "Antenne Steiermark" schon 1995 auf Sendung ging, während die Starts der anderen Privatradios durch die VfGH-Erkenntnisse erst frühestens am 1. April 1998 erfolgen konnten. Salzburg ist dazwischen gekommen.

Im Branchenmagazin "Extradienst" heißt es: "Stärkster Privatsender ist wieder die "Antenne Steiermark". Kein anderes Privatradio erreicht auch nur annähernd so viele Hörer in seinem Verbreitungsgebiet." – Das soll jetzt kein Loblied auf die Privatradios sein, aber insgesamt ist es meine Überzeugung, dass dem ORF die Konkurrenz durch die Privatradios sicher gut getan und zu neuen Initiativen geführt hat. Ein Monopol macht fett, Konkurrenz macht fit.

Ich spreche mich hier bewusst für ein Miteinander in der österreichischen Medienordnung aus, wobei der ORF eine unverzichtbare Stimme der österreichischen Identität ist und eine seiner Stärken die Unverwechselbarkeit gegenüber privaten Sendern sein muss. Das Privatradiogesetz ist aber nur ein Teil des Medienpakets der Bundesregierung, mit dem der medienpolitische Stillstand der letzten Jahre überwunden werden soll.

Gestern hat der Verband Österreichischer Zeitungen ein Gutachten des Präsidenten der Bayerischen Medienbehörde, Professor Ring, veröffentlicht, in dem von der bisherigen medienpolitischen Blockade der letzten Jahre die Rede ist und von der Möglichkeit, dass die neue Bundesregierung neue Initiativen zur Ausprägung des dualen Systems endlich auch auf dem Fernsehmarkt setzen wird. Es ist Staatssekretär Morak, der federführend für die Bundesregierung agiert, zu danken, dass in den letzten Monaten sehr viel auf den Weg gebracht wurde und im März weiteres auf den Weg gebracht wird.

Mit dem jetzt vorliegenden Privatradiogesetz werden Ziele für das duale System, die sich aus der Praxis der letzten Jahre ergeben haben, besser formuliert: Öffnung der Bundesländergrenzen, Zulassung von bundesweiten privaten Radios und die ursprünglich kritisierte Ersetzung der Eigentümerbeschränkungsregelungen, die die Medieninhaber meiner Meinung nach bisher diskriminiert haben und die insbesondere nicht das Entstehen jener Tendenzen gefördert haben, die es international gibt, nämlich in Richtung Multimedia, also "Content Companys", zu denen sich traditionelle Zeitungsverlage immer mehr entwickeln. Diese Entwicklungsmöglichkeit soll ihnen auch gegeben werden, um ihre Kompetenz einbringen zu können.

Ich möchte auch feststellen, dass sich der Privatradioverband über das neue Gesetz außerordentlich positiv geäußert hat. Sowohl der Salzburger Vorsitzende Hutter als auch Professor Wittmann, der sicher einer der führenden Experten in dem Zusammenhang ist, haben das ausdrücklich positiv gesehen.

Ich möchte aber noch ein Thema anschneiden und dabei einleitend noch anmerken, dass es mir an sich unverständlich ist, dass die SPÖ im Nationalrat einer unabhängigen Kommunikationsbehörde die Verfassungsmehrheit versagt hat, was dazu führt, dass nunmehr auf Grund des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs eine einfach-gesetzlich Behörde eingerichtet werden muss, die dem Bundeskanzler unterstellt wird.

Aus föderalistischer Sicht – wir sind hier in einer Länderkammer, und ich darf das bekräftigen, was unser Fraktionsobmann Bieringer am Vormittag schon in seiner Wortmeldung anlässlich der Erklärung des Landeshauptmannes von Kärnten gesagt hat – gebe ich meiner Erwartung Ausdruck, dass der im Nationalrat eingebrachte Initiativantrag dazu noch mindestens in der Zusammensetzung des Rundfunkbeirates geändert wird. Er soll nämlich gegenwärtig aus sechs Mitgliedern bestehen, die von der Bundesregierung ohne Bindung an Vorschläge ernannt werden. Dieser Beirat soll unter anderem auch Kompetenzen der früheren Regionalradiobehörde übernehmen, in der drei der 13 Mitglieder von den Ländern nominiert wurden. Im gescheiterten Verfassungsgesetzentwurf war wenigstens noch ein Ländervertreter vorgesehen.

Es wäre angesichts der ohnehin in allen Bereichen laufenden Zentralisierungstendenzen ein schönes und notwendiges Bekenntnis zum Föderalismus, wenn die Bundesregierung beziehungsweise der Nationalrat zumindest ein, wenn nicht einige Mitglieder des Rundfunkbeirates über Vorschlag der Länder bestellen würde. Dies sollte ein gemeinsames föderalistisches Anliegen sein. Ich bitte auch den Herrn Staatssekretär um seine Unterstützung!


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