Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 96

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Gelebter Föderalismus kommt sowohl in den Rechtsnormen als auch in der praktischen politischen täglichen Programmgestaltung sowohl des ORF als auch der privaten Stationen zum Ausdruck. Innovative, entsprechend finanziell ausgestattete Landesstudios – ich spreche da die Diskussion betreffend die ORF-Reform an – sind Wesenselemente des öffentlich-rechtlichen ORF. Die Mitgestaltungsrechte der Länder im ORF sind bisher unter anderem auch dadurch gegeben, dass jedes Bundesland einen Kurator in das 35-köpfige Kuratorium entsenden kann.

Ich meine, dass das Mitgestaltungsrecht der Länder sowohl im öffentlich-rechtlichen Veranstalter als auch in der "KommAustria" gegeben sein sollte, wobei ich noch ein weiteres Desiderat anschließe, nämlich dass insgesamt danach zu trachten wäre, dass nicht alle Institutionen auf den Zentralraum Wien konzentriert werden. Wir wissen, dass das in klassischen Bundesstaaten – seien sie sehr groß wie die USA oder Deutschland oder kleiner als Österreich, wie die Schweiz – nicht so ist, denn dort sind nicht nur die staatlichen Institutionen, sondern auch die meinungsbildenden Medien auf verschiedene Orte aufgeteilt und nicht auf die Bundeshauptstadt zentriert. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

15.37

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ludwig Buchinger. – Bitte.

15.37

Bundesrat Ludwig Buchinger (Freiheitliche, Niederösterreich): Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem meine beiden Vorredner schon recht ausführlich über dieses Gesetz referiert haben, werde ich mich angesichts der fortgeschrittenen Stunde relativ kurz auf das Wesentliche beschränken.

Auf Grund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 29. Juni 2000 war es notwendig, das Regionalradiogesetz durch das neue Privatradiogesetz zu ersetzen. Die Übertragung der Aufgabe der Übergabe von Privatrundfunkbewilligungen an eine Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag ist nicht zulässig, argumentierte der Verfassungsgerichtshof, und deshalb war es notwendig, ein neues Gesetz zu machen.

Das neue Privatradiogesetz lockert die bisher strengen Beteiligungsbeschränkungen für Medieninhaber. Bis jetzt konnten sich Gesellschafter an Privatradios höchstens mit 26 Prozent, an zwei weiteren zu jeweils 10 Prozent pro Bundesland beteiligen. Mit dem neuen Gesetz ist es jetzt für Medieninhaber möglich, mehrere Sender zu betreiben beziehungsweise sich an mehreren Sendern zu mehr als 25 Prozent zu beteiligen, wenn sich deren Versorgungsgebiete nicht überschneiden. Dieses Gesetz ermöglicht es auch, dass für Privatradios Programmübernahmen von anderen Sendern jetzt im Ausmaß von maximal 60 Prozent möglich sind, während es früher nur 40 Prozent waren. Nicht möglich ist selbstverständlich das gleichzeitige Betreiben eines Regionalsenders und eines bundesweiten Radios.

Die letzte Reichweitenanalyse hat ergeben, dass der ORF als Einzelunternehmer einen Marktanteil von rund 80 Prozent innehat. Dem gegenüber stehen rund 48 bis 50 Private, die gemeinsam einen Marktanteil von 20 Prozent haben. Es ist daher, so glaube ich, nicht verwunderlich, dass die meisten von diesen rote Zahlen schreiben. Von Verlusten kann auf Dauer niemand leben. Ich glaube, behaupten zu können, dass es unser aller Ziel ist, dass wir vernünftige Rahmenbedingungen schaffen.

Ich hoffe, dass dieses neue Privatradiogesetz den notwendigen Investitionsschub hervorruft, der bisher durch die Beteiligungsbeschränkungen nicht erfolgt ist, weil ganz einfach viel zu viele Gesellschafterinteressen vertreten wurden.

Diese Investitionen sind natürlich erforderlich, um einen vernünftigen und fairen Wettbewerb betreiben zu können. Meine Fraktion sieht in diesem Gesetz eine vernünftige Grundlage und wird daher ihre Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.39

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Staatssekretär Franz Morak. – Bitte.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite