Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 97

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

15.39

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir haben einen Schritt in die Zukunft vor uns, der dieser Republik sehr gut ansteht. Ich bedauere die Wortmeldung, die in diesem Zusammenhang auf Ablehnung beruht, weil ich glaube, dass damit eine Lücke geschlossen wird, womit wir das, was es an privaten Anbietern auf dem Medienmarkt weltweit gibt, auch in Österreich nachvollziehen, und zwar derart, dass diese auch wirtschaftlich stark und gut überleben können.

Ich meine, dass mit dem vorliegenden Entwurf praktische Vollzugsschwierigkeiten des bisherigen Regionalradiogesetzes beseitigt und eine Vereinfachung für die Antragsteller durch eine Zusammenlegung der Kompetenzen der Privatrundfunkbehörde und der Fernmeldebüros erreicht werden. Die neue Regulierungsbehörde, die von den Regierungsparteien als Initiativantrag eingebracht wurde und die am 1. März im Plenum des Nationalrates behandelt werden wird, soll gleichzeitig für die Frequenzzuordnung und für die rundfunkrechtliche Zulassung zuständig sein.

Es ist schon in Ihren Wortmeldungen angeklungen, dass das eine Erleichterung ist. Also meine ich, wir sind hier aus Schaden klug geworden. Ich danke Ihnen, dass Sie das erwähnt haben.

Im Bereich der Frequenzzuordnung entfällt nunmehr auch die Notwendigkeit der Erlassung eines Frequenznutzungsplans durch das BMVIT. Stattdessen soll die zuständige Behörde ein transparentes, für jedermann einsehbares Frequenzbuch führen – § 14.

In § 12 wird auch das Verfahren zur Zuteilung noch ungenutzter Frequenzen neu geregelt, da das bisherige System der Erlassung eines Frequenznutzungsplans zu langwierig war und der Frequenznutzungsplan zumeist schon zum Zeitpunkt des Erscheinens überholt war.

Gleichzeitig – das mag man jetzt bedauern oder nicht, Sie werden verstehen, dass ich das nicht bedauere, sondern offensiv betrieben habe – ist eine Neuordnung der Beteiligungsbeschränkungen vorgesehen, die eine Liberalisierung und damit Förderung der Wirtschaftlichkeit privater Hörfunkveranstalter mit sich bringen soll. Bisher bestand ein sehr restriktives und nur an abstrakten Prozentzahlen orientiertes Modell der Beteiligungsgrenzen – Sie wissen: 26:10:10 –, das zu einer Zersplitterung auf dem Medienmarkt geführt hat und das in der Zusammensetzung der Hörfunkveranstalter keine Einigkeit aufkommen ließ.

Nunmehr soll in § 9 ein Medieninhaber auch 100 Prozent an einem Hörfunkveranstalter halten können. Dies kann auch bei mehreren Hörfunkveranstaltern der Fall sein, solange sich die Versorgungsgebiete nicht überschneiden. Einem Medienverbund – das sind zumindest zwei Unternehmen, davon eines ein Medienunternehmen, die zueinander in bestimmter gesellschaftsrechtlicher Abhängigkeit stehen – soll es möglich sein, insgesamt 12 Millionen, also 150 Prozent der Hörer, zu erreichen. Maßgeblich ist dabei allerdings, dass nicht drei Programme, sondern maximal zwei desselben Verbundes an ein und demselben Ort gleichzeitig empfangen werden können.

Es gibt weitere Neuerungen: Ausdehnung der Dauer von Ereignishörfunk von zwei Wochen auf drei Monate; der Entfall der Verpflichtung der Behörde, auf eine Veranstaltergemeinschaft hinzuwirken – Sie wissen, in der Vergangenheit hat sich das nicht bewährt, sondern hat eher dazu geführt, dass das Gegenteil erreicht wurde –; die klarstellende Erfassung von Privatstiftungen aus Anteilsinhabern an einem Hörfunkveranstalter; der Anteil der Programmübernahmen mit 60 Prozent; Neuordnung der Überprüfung der Zuordnung von Frequenzen in § 11. Insgesamt stellt sich das für uns so dar, dass, wie schon in der einen oder anderen Wortmeldung angeführt wurde, ein kräftiges Liberalisierungszeichen gegeben wurde.

Zu Ihrer Wortmeldung, Herr Bundesrat: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und die Regionalradios würden uns zu einer philosophischen Frage führen, denn Sie haben gesagt, Sie nehmen sehr große Programminhalte wahr, die im Grunde austauschbar sind. Ich meine allerdings auch – das sollten Sie sich überlegen, und ich bitte Sie, das zu überlegen –, die Diskussion in diese Richtung ist wahrscheinlich falsch. Die Frage ist, wieso ein öffentlich-rechtlicher Anbieter mit einem Privatanbieter verwechselbar ist. Also ich meine, das sollte man sich in der nächsten Zeit genau überlegen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite