Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 98

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In diese Richtung geht auch das Gutachten von Professor Ring von der BLM. Sie wissen, in all meinen Wortmeldungen habe ich immer für einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk plädiert. Ich stehe nach wie vor dazu. Aber natürlich sollte man auch – ich meine auch, wer könnte das besser als die Redakteure und die Verantwortlichen innerhalb eines öffentlich-rechtlichen Anbieters – darauf drängen, dass diejenigen, die das Programm machen, auch den öffentlich-rechtlichen Inhalt bestimmen sollten. Aber er muss sich natürlich in irgendeiner Form unterscheiden.

Das wirft natürlich das zweite Problem auf, das Sie angeschnitten haben, nämlich im Bereich der so genannten nichtkommerziellen Radios. Viele Inhalte, die Sie meinen, sind natürlich von einem öffentlich-rechtlichen Sender beziehungsweise Fernsehprogramm abzudecken. Ich glaube, da sind durchaus Korrekturen möglich, auch im Selbstbildnis des öffentlich-rechtlichen Anbieters.

Einige Zitate, die Sie hier angeführt haben – das möchte ich Ihnen schon sagen –, sind vom Regionalradiogesetz-Alt übernommen worden und nichts anderes. Wenn ich Sie erinnern darf: Damals hat die SPÖ ihre Zustimmung dazu gegeben, unter anderem auch betrieben. Ansonsten sind wir an EU-rechtliche Vorgaben gebunden. Ich glaube, das damit in irgendeiner Form einmal aufgeklärt zu haben, was Sie in die Diskussion eingebracht haben.

Ich möchte das noch einmal wiederholen, weil das immer wieder diskutiert wird: Ich bin nicht gegen freie, nichtkommerzielle Radios. Ich bin nur der Meinung, dass sie ein lokales Ereignis sind: für den 9. Bezirk, für Linz-Urfahr und so weiter. Ich glaube, wenn man sich dafür entscheidet, wie sich zum Beispiel Bürgermeister Häupl entschieden hat, dann soll man bezahlen, und er bezahlt auch. Ich meine nur, wir sind hier in einer Umbruchsituation, dass wir sagen: Wir haben den gebührenfinanzierten Rundfunk in diesem Land flächendeckend, wir haben einen gebührenfinanzierten Rundfunk, der auch – darüber sollte diskutiert werden – viele dieser Sachen, die im Grunde nicht frei finanzierte, sondern so genannte freie Radios haben, abdecken sollte: Minderheitenschutz, Minderheitenthemen und so weiter.

Wenn wir diese Diskussion führen, die Sie selbst mit der Frage eröffnet haben, wie sich die Regionalradios unterscheiden, und Sie dann feststellen, die Erwartungen haben sich nicht erfüllt, die Sie an sie gesetzt haben, dann muss man natürlich schon fragen: Wieso sollten wir von einem privaten Anbieter das erwarten, was nicht einmal der öffentlich-rechtliche zu leisten bereit ist – nicht in allen Bereichen? – Ich weiß, wir verstehen uns da, also nicht auf Ö1, aber sicher auf Ö3. Aber natürlich gibt es Überschneidungen, die wir neu überdenken und natürlich auch innerhalb dieser Diskussion um einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiter thematisieren sollten. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

15.47

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Stefan Prähauser. Ich erteile ihm das Wort.

15.47

Bundesrat Stefan Prähauser (SPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wenn man Abschied nimmt, sei es einem gestattet, ein bisschen in der Erinnerung zu kramen oder auch, wenn es notwendig ist, Selbstkritik zu üben.

Ich denke an einen unserer Präsidenten von der ÖVP, Herrn Gottfried Jaud, der manchmal, wenn er besonders gut gelaunt war, seine Referate folgendermaßen begonnen hat: Herr Minister! Ich bedanke mich für dieses Gesetz. Dieses ist so ganz nach meinem Geschmack und dem Geschmack der ÖVP.

Er hat bei diesem Gesetz sicher vergessen oder auch nicht wissen können, weil er damals noch nicht im Bundesrat war, dass es ein Gesetz war, das eine rot-blaue Koalition beschlossen und die ÖVP strikt abgelehnt hat. Als es dann zur Novellierung kam, war die Koalition eine andere, und er hat gemeint: "so ganz nach dem Geschmack der ÖVP". – Ich sage das ganz bewusst und nicht, um Kritik zu üben, sondern um das zu sagen, was ich heute zu sagen habe.


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