Herr Staatsekretär! Dieses Gesetz ist so gar nicht nach meinem Geschmack, auch nicht nach dem Geschmack der SPÖ – wohl wissend, mitverantwortlich zu sein, da ich selbst, was ich leider in Anspruch nehmen muss, zu den Ursprüngen meine Zustimmung gegeben habe. Das heißt aber nicht, meine Damen und Herren, dass man nicht umdenken und weiterdenken kann.
Ich möchte, nachdem sich meine Vorredner sehr intensiv mit dem Gesetz auseinander gesetzt haben, ein bisschen aus der Realität, aus der Praxis plaudern und vielleicht doch das eine oder andere anregen, was in Zukunft bei kommenden Novellierungen im Interesse eines privaten Rundfunks noch zu ändern wäre. Ich beziehe mich in meinen Ausführungen hauptsächlich auf die privaten Rundfunkbetreiber und deren Möglichkeiten.
Ich behaupte einmal, dass ÖVP und SPÖ seinerzeit in der Koalition dieses Gesetz eher halbherzig in die Wege geleitet oder geboren haben, sagen wir es so. Ich meine, die ÖVP hat nie ein Hehl daraus gemacht, dass sie vor allem auch den Schutz der etwas größeren Regionalradiobetreiber, nämlich der Bundesländerradios, im Sinn hat und im Hintergrund natürlich auch deren Betreiber, die, wie wir wissen, schon damals großteils Zeitungsherausgeber gewesen sind. Zeitungsherausgeber sind für Politiker schon immer eine Größe, an der man natürlich nicht gern gekratzt hat. Da mache ich auch für uns Sozialdemokraten keine Ausnahme. Tatsache war also auch hier eine entsprechende Unterstützung in diese Richtung.
Bei der SPÖ war es eher so, man hat geglaubt, den ORF schützen zu müssen – den ORF in allen Ausführungen, sei es Fernsehen oder auch Rundfunk. Was dabei herausgekommen ist, meine Damen und Herren, ist ein Radiogesetz, das es sehr schwer gemacht hat, Privatradio zu betreiben.
Ich gehe einmal davon aus, dass man weiß, dass der ORF natürlich Gebühren einheben kann, dass der ORF durch seine großen Sendereichweiten auch beinahe schon ein Werbemonopol für sich in Anspruch genommen hat und dadurch auch in der Lage war und ist, vom Zaudern der seinerzeitigen Regierung zu profitieren, nämlich vom Hinauszögern des Sendebeginns für die große Masse der Privatradios. Wir haben es gehört, nur die Steirer – mit etwas Abstand dann Salzburg mit "Radio Melody" – waren in der Lage, mit Radiosendungen zu beginnen, obwohl die technischen Voraussetzungen und Kapazitäten bei allen anderen auch schon gegeben gewesen wären. Sie hatten nur einen Werbenachteil, der bis heute nicht aufgeholt werden konnte.
Wir, die Koalition aus SPÖ und ÖVP, haben damals gemeinsam die Verantwortung getragen. Wir haben aber auch, wenn man sich das mit den Regionalradios genau überlegt, eine neue Kategorie geschaffen, die über Umwegen in den Genuss von Steuergeld kommen konnte, da sich natürlich ein Radiobetreiber, der als Eigentümer ein Zeitungsherausgeber ist, wiederum auf der anderen Seite dadurch Geld spart, dass er eine Presseförderung bezieht. Dieser hat auch mehr Möglichkeiten als ein anderer – das ist die dritte Kategorie –, nämlich die lokalen Radios, die alleine auf die privaten Investitionen ohne Institutionen gestellt waren und auf dem Werbemarkt durch den Zeitrückstand natürlich ein entsprechendes, sehr schwieriges Entree hatten.
Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen sagen, ich glaube, behaupten zu können, dass natürlich drei unterschiedliche Medien unterschiedliche Sorgen haben. Ich behaupte einmal, die Sorge des ORF ist heute noch – das wissen wir, das behaupte ich noch einmal –: Wie baue ich aus, oder wie erhalte ich mein Monopol für die Zukunft? – Das ist ein legitimes Recht derer, die angetreten sind, ihre Arbeit zu erledigen – frei nach dem Motto: Wer bei uns wirbt, spart es sich überall! – Damit gräbt man das Leben der anderen ab.
Bei den regionalen Radios wird es heißen: Wie schade ich den Kommunalen, ohne dem ORF wehzutun? – Eine Koexistenz ist meistens auch dann vorhanden, wenn man auf gemeinsame Sendemasten zurückgreift. Bei den Dritten, bei den kommunalen Radios wird es heißen: Wie erwirtschafte ich die Gehälter meiner Mitarbeiter? – Das ist die zentrale Frage, meine Damen und Herren, die es gilt, auch in der Politik zu überlegen, wenn man ein Gesetz novelliert, das man nicht unbedingt so durchdacht hat, dass die Lebensfähigkeit von vornherein gegeben war.
Man sollte – hier möchte ich an Gruber anknüpfen, der das gesagt hat, als der Herr Landeshauptmann hier war – nicht zustimmen, sondern beeinspruchen. Heute haben wir noch einmal
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