Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 127

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Fortsetzung der Tagesordnung

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir nehmen die Verhandlung zur Tagesordnung wieder auf.

Wir setzen die Verhandlung über den Tagesordnungspunkt 4 fort. Es ist dies ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz).

Zu Wort kommt Herr Bundesrat Kneifel. – Bitte.

17.55

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Zunächst möchte ich Herrn Kollegen Prähauser für die Einsicht danken – wo ist er denn? (Bundesrat Konecny: Er ist schon unterwegs!) –, die er heute in diesem Hohen Hause an den Tag gelegt hat, indem er selbstkritisch gemeint hat, dass das bestehende Privatradiogesetz von der vergangenen Bundesregierung sehr halbherzig entwickelt wurde, das dann beschlossen wurde. Er hat gesagt, die SPÖ wollte den ORF dabei besonders schützen, und dies wäre der Grund dafür gewesen, dass dieses Gesetz letztendlich verfassungswidrig zu Stande gekommen ist. Es hat uns nun der Verfassungsgerichtshof aufgefordert, ein neues Privatradiogesetz zu schaffen.

Dieses neue Privatradiogesetz liegt nunmehr vor. Die Bundesregierung ist angetreten, die Altlasten in diesem Bereich, so wie in vielen anderen Politikfeldern, aufzuarbeiten, auch den Stillstand in der Medienpolitik zu überwinden und neue Perspektiven einer modernen und zukunftsorientierten Medienpolitik zu entwickeln.

Herr Bundesrat Prähauser hat gemeint, er sei für das alte Gesetz mitverantwortlich gewesen. Meiner Meinung war es schon ein sozialdemokratischer Bundeskanzler, der für die Medienpolitik hauptverantwortlich gezeichnet hat, und ich glaube, das sollte man in diesem Zusammenhang auch erwähnen.

Wenn die SPÖ in der Vergangenheit von Medienpolitik gesprochen und vor allem wenn sie medienpolitisch gehandelt hat, ist es ihr vorrangig um die Wahrung und sogar um den Ausbau ihrer ureigensten Interessen gegangen. Dazu merkt heute der "Kurier" in seinem Bericht über die neue Medienbehörde an: "Heftige Kritik an den jahrelangen Versäumnissen der Medienpolitik in Österreich." – Der Autor ist kein Geringerer als Wolf-Dieter Ring, Leiter der Bayerischen Landesmedienanstalt.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Jetzt hat diese Regierung das neue Privatradiogesetz vorgelegt, und zentraler Punkt dieser Konzeption ist es, das bisher zweigeteilte Bewilligungsverfahren für Privatradioveranstalter zusammenzuführen und die Prüfung sowohl in rundfunkrechtlichen als auch in fernmelderechtlichen Aspekten einer zentralen Regelungsbehörde zu übertragen.

Dieses neue Privatradiogesetz ist nicht nur verfassungskonform, sondern es bringt auch wichtige medienpolitische Fortschritte, so unter anderem die Öffnung der bisherigen Beschränkungen für Medieninhaber und die Möglichkeit der Mehrfachbeteiligungen an Hörfunkveranstaltern. Ein weiterer Fortschritt ist die neue Regelung, nach der in Hinkunft die Zuordnung von Übertragungskapazitäten durch die Regulierungsbehörde von Amts wegen laufend auf die Doppel- und Mehrfachversorgung zu überprüfen ist.

Alles in allem gesehen ist das vorliegende neue Privatradiogesetz ein medienpolitischer Quantensprung aus der Verfassungswidrigkeit der alten SPÖ-Medienpolitik in die Normalität moderner und zukunftsorientierter Rahmenbedingungen im Hörfunkbereich.


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