Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 129

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Bei Gesetzesbeschlüssen ist es teilweise ähnlich wie bei Verträgen: Es kommt sehr stark auf das Kleingedruckte beziehungsweise hier auch auf das Nicht-Beschlossene an. Das betrifft zwei wesentliche Bereiche: zunächst einmal die Frage, was denn diese Regulierungsbehörde sei, der im Privatradiogesetz mehrere Aufgaben zugewiesen werden, ohne dass dem Gesetz selbst entnommen werden könnte, wie diese Behörde kreiert wird, wie sie zusammengesetzt ist und dergleichen mehr. – Das hat natürlich seine Ursache darin, dass nicht gleichzeitig im Nationalrat und damit auch bei uns im Bundesrat das "KommAustria"-Gesetz, sage ich jetzt vereinfacht, beschlossen werden konnte – die Regierungsvorlage und der Ausschussantrag haben im Nationalrat nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit gefunden, und daher kommt es nicht zu dieser gleichzeitigen Beschlussfassung, die an sich wünschenswert gewesen wäre.

Es gibt inzwischen einen Selbständigen Antrag, der zeitgerecht zum 1. April, dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes, Klarheit darüber schaffen soll, wie diese Regulierungsbehörde zusammengesetzt ist, wie sie tätig wird und dergleichen mehr.

Zum Nicht-Beschlossenen gehört in diesem Zusammenhang auch eine entsprechende Repräsentanz der Länder in den Beratungsgremien. – Es wurde schon darauf hingewiesen: Die Länder hatten bei der früheren Privatradiobehörde eine gewisse Zahl von Mitgliedern, die über ihren Vorschlag bestellt wurden; die Regierungsvorlage für die "KommAustria" sah ebenfalls die Berücksichtigung eines Ländervertreters vor. Der Selbständige Antrag tut das nicht mehr. Ich möchte daher anknüpfen an das, was meine Kollegen Hösele und Kneifel schon deponiert haben, und nachdrücklich ersuchen, das nachzubessern und jedenfalls den Stand der Regierungsvorlage herzustellen. Es ist nicht recht verständlich, dass das, was in einer Regierungsvorlage offenbar als sinnvoll angesehen wurde, jetzt im Kleide eines Selbständigen Antrages zu Lasten der Länder nicht mehr sinnvoll sein sollte.

Wir bedauern natürlich aus mehrfachen Gründen – einerseits aus Gründen der Rechtsklarheit, andererseits auch aus Gründen medienpolitischer Grundsatzüberlegungen –, dass diese unabhängige Regulierungsbehörde, die mit diesem Bundesverfassungsgesetz hätte geschaffen werden sollen, nicht zu Stande kam. Ich halte die Integration audiovisueller Medien, von Rundfunk, auch neuen allgemein verbreiteten Medien wie Internet und dergleichen mehr, für inzwischen so weit fortgeschritten, dass es unerlässlich ist, das auch legistisch und gesetzgeberisch ganzheitlich zu sehen und der Verwaltung auch die entsprechenden Grundlagen dafür zu geben.

Dass dieses Bundesverfassungsgesetz im Nationalrat nicht die erforderliche Mehrheit fand, ist auf der einen Seite bedauerlich, auf der anderen Seite enthebt es die Fraktionen des Bundesrates einer Antwort auf die Frage, ob wenigstens gegen eine Ausbootung des Bundesrates selbst einmal ein Einspruch erhoben werden sollte. Es war nämlich, da es sich um eine unabhängige Behörde handelt, notwendig, im Verfassungsrang ein entsprechendes Interpellationsrecht der gesetzgebenden Organe, so wie das jetzt – nicht hinsichtlich aller Teile der Tätigkeit der Privatrundfunkbehörde, aber doch beispielsweise hinsichtlich Fragen der Frequenzzuteilung und dergleichen mehr – gegeben war, auch künftig vorzusehen. Wenn ich "der gesetzgebenden Organe" gesagt habe, muss ich mich berichtigen: Es stand nur der Nationalrat darin.

Wir haben das im Begutachtungsverfahren kritisiert, und es hätte sich für uns die Frage gestellt: Was machen wir mit einem solchen Verfassungsgesetz, das uns in einer völlig sachwidrigen Weise nicht berücksichtigt? – Angesichts der nun schon über sechs Jahre andauernden allgemeinen Einspruchshemmung des Bundesrates und vor allem wegen der zu beachtenden zeitlichen Rahmenbedingungen – 29. Juni und entsprechende Vorlaufzeit – wäre die Antwort wohl nicht ganz leicht gewesen.

Ich möchte jetzt anknüpfen an das, was Kollege Gottfried Kneifel hier schon, an die Adresse von Kollegen Prähauser gerichtet, angesprochen hat: All das ist ein neuerlicher Hinweis darauf, wie wichtig die rasche Umsetzung des schon mehrfach in Aussicht genommenen Stellungnahmerechts des Bundesrates wäre, weil der Einspruch und insbesondere die Nichtzustimmung vielfach eine unverhältnismäßig scharfe Waffe sind, um die Interessen der Länder oder unsere eigenen Interessen durchzusetzen.


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