Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 130

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Das Vorabstellungnahme-Recht, das über die etwas beschwerliche Möglichkeit des Begutachtungsverfahrens hinausgeht und ein bisschen mehr Nachdruck verleihen kann, wäre wesentlich angemessener.

Da dieses Anliegen schon viele Jahre zurück stets von allen drei Fraktionen im Bundesrat gemeinsam vertreten wurde und das wohl auch, wie ich jetzt mit einem Blick auf die Praxis meine, mit Ermächtigung der Parlamentsklubs geschah, dürfte einem Beschluss im Nationalrat eigentlich nichts mehr im Wege stehen – es sei denn ein Nichts an Interesse an Länderstellungnahmen im Wege des Bundesrates. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

18.11

Präsident Ing. Gerd Klamt: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Franz Morak. – Bitte, Herr Staatssekretär.

18.11

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Meine Damen und Herren! Nur ein paar Anmerkungen zu dem substanziellen Beitrag des Herrn Vizepräsidenten des Bundesrates. Wir haben schon in der Pause, die uns der dringliche Antrag gegeben hat, darüber gesprochen, dass ich schon der Meinung bin und mir vorstellen kann, dass ich in dieser von ihm und von einigen seiner Vorredner angeregten Art und Weise tätig werden sollte und auch tätig werden werde, möchte aber darauf hinweisen, dass es sich natürlich, wie bereits von ihm angesprochen, um einen Selbständigen Antrag, also einen Initiativantrag, handelt. Ich glaube, wir werden das auf Klubebene beraten, und ich werde diesen, wie ich meine, guten Anregungen nahe treten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.12

Präsident Ing. Gerd Klamt: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht?  Dies ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 31. Januar 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird (350/A und 475 sowie 6300/BR der Beilagen)

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 31. Januar 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus und über Restitutionsmaßnahmen (Entschädigungsfondsgesetz) sowie zur Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes und des Opferfürsorgegesetzes (476 sowie 6301/BR der Beilagen)

Präsident Ing. Gerd Klamt: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.


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