Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 139

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Heute liegt Ihnen nicht nur der auf der Rahmenvereinbarung zwischen Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel und Vizefinanzminister Stuart Eizenstat aufbauende Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich geändert wird, vor, sondern auch die Beschlussfassung eines eigenen Bundesgesetzes betreffend einen Entschädigungsfonds, mit welchem die Ergebnisse der Einigung vom 17. Jänner materiellrechtlich umgesetzt werden.

Wir haben es heute schon gehört: Wir verdanken es der aufopfernden Tätigkeit unserer Beamten und insbesondere Sonderbotschafter Dr. Sucharipa und Botschafter Dr. Winkler, die mit viel Verhandlungsgeschick mit Vizefinanzminister Stuart Eizenstat die so genannte gemeinsame Erklärung vom 17. Jänner konsensfähig gemacht haben und seither in Rekordzeit das vorliegende Gesetzeswerk zur raschen rechtlichen Umsetzung der Maßnahmen in einem umfassenden Entschädigungsfondspaket, das vor allem auch wichtige sozialversicherungsrechtliche Maßnahmen enthält, zu Stande gebracht haben.

Die nun gesetzten Maßnahmen werden im Bewusstsein getroffen, dass das Leid, das zwischen 1938 und 1945 in unserem Land als Folge von Diktatur und Rassenwahn hervorgerufen wurde, mehr als ein halbes Jahrhundert später materiellrechtlich nicht wieder gutgemacht werden kann. Das heißt, das dieser Vertrag, wie Dr. Wolfgang Schüssel schon in der Debatte im Nationalrat gesagt hat, nicht der moralische Schlussstrich unter alles sein kann, was geschehen ist. Es ist dies aber doch ein Versuch, für die Zukunft möglichst große Rechtssicherheit für alle Betroffenen in Österreich zu schaffen. Dieser Vorschlag stellt daher in erster Linie auch eine Geste der Versöhnung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus dar.

Genauso wichtig wie diese materiell-rechtlichen Maßnahmen scheint mir das Wachhalten des Bewusstseins zu sein, dass zahlreiche Österreicherinnen und Österreicher in die Verbrechen des Nationalsozialismus involviert waren und an der Vernichtung der jüdischen Bevölkerung in weiten Teilen Europas aktiv mitgewirkt haben. Ich darf in diesem Zusammenhang das vor einigen Monaten enthüllte Mahnmal auf dem Wiener Judenplatz erwähnen. Es verleiht dieser schmerzhaften, aber wichtigen Erinnerung mit den eindrucksvollen Mitteln der Kunst einen sichtbaren Ausdruck. – In diesem Sinne danke ich Ihnen für den heute im Bundesrat erfolgenden Konsens bei den Diskussionen über dieses Gesetzeswerk. Es ist dies ein rotweißroter Konsens! Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

18.56

Präsident Ing. Gerd Klamt: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 31. Jänner 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 31. Jänner 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus und über Restitutionsmaßnahmen (Entschädigungsfondsgesetz)


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