Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 140

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sowie zur Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes und des Opferfürsorgegesetzes.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, soweit dieser dem Einspruchsrechts des Bundesrates unterliegt, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

7. Punkt

Bericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 1999 (III-209-BR/2000 und 6302/BR der Beilagen)

Präsident Ing. Gerd Klamt: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung: Bericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 1999.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Ing. Franz Gruber übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Ing. Franz Gruber: Herr Präsident! Geschätzte Volksanwältinnen! Herr Volksanwalt! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Bericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 1999.

Der dem Verfassungsausschuss vorliegende Bericht umfasst in dessen Hauptteil die Erfahrungsberichte der drei Volksanwälte. Geordnet nach Bundesministerien dokumentieren die Volksanwälte Dr. Christa Krammer, Horst Schender und Ingrid Korosec eine Reihe von Einzelfällen und machen auf generelle Probleme aufmerksam, mit denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit konfrontiert wurden. Darüber hinaus enthält der Bericht eine Reihe von legislativen Anregungen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Februar 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Alfred Schöls. Ich erteile es ihm.

19.01

Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geschätzter Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen der Volksanwaltschaft! Herr Volksanwalt! Hohes Haus! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute den Bericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft für das Jahr 1999 zur Diskussion vorliegen haben und zur Kenntnis nehmen, so handelt es sich fürwahr nicht um die letzten News der Republik. Ich glaube aber, es ist trotzdem notwendig und angebracht, an dieser Stelle den Damen Volksanwältinnen und dem Herrn Volksanwalt sowie auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Volksanwaltschaft ein herzliches Danke dafür zu sagen, dass dieses wichtige Instrument den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes die Möglichkeit gibt, wenn sie sich im Unrecht fühlen, eine entsprechende Anlaufstelle zu haben.

Dabei stehe ich nicht an, gewisse Dinge zu relativieren. Denn wenn im Jahr 1999 9 186 Eingaben an die Volksanwaltschaft erfolgt sind und wir einmal ungefähr schätzen, wie viele Fälle entschieden werden, so können wir davon ausgehen, dass wir ein hohes Maß an Rechtssicherheit und auch das subjektive Gefühl unserer Bevölkerung haben, dass sie gut in diesem Land eingebettet ist, was die Rechtssicherheit betrifft. Wenn dann noch dazu von diesen 9 186 Anträgen nur knapp 4 000 weiterverfolgt worden sind, so ist das ein weiterer Beweis dafür, dass,


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