Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 141

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soweit es die Verwaltung überhaupt betrifft, dem Legalitätsprinzip in hohem Maß entsprochen wird.

Dem Bericht ist auch zu entnehmen – dafür sage ich ebenfalls danke –, dass die Volksanwaltschaft eine sehr bürgernahe Institution ist, weil auch die tägliche Erreichbarkeit per Telefon gegeben ist. Wenn ich den Bericht richtig analysiert habe, so kann ich herauslesen, dass von den 5 162 persönlichen und telefonischen Fällen nur 2 332 die Verwaltung betroffen haben und beinahe 3 000 privatrechtlichen Dingen gegolten haben. Auch das ist meiner Ansicht nach notwendig in einer Zeit, in der da und dort durchklingt, dass die Verwaltung ihren Aufgaben nicht ganz nachkommt.

Meine Fraktion wird diesen Bericht uneingeschränkt zur Kenntnis nehmen.

Ich habe heute im Laufe der Diskussion manches Mal den Eindruck gehabt, dass für den einen oder die andere Kollegin von der sozialdemokratischen Fraktion das Kreisky-Gedenkjahr sehr stark zum Tragen kommt. Man hat gesagt, man wird ja noch gescheiter werden dürfen. Kollege Prähauser hat beim Rundfunkgesetz gesagt: Na ja, wir haben einen Fehler gemacht. Kollegin Mertel hat in ihrem Debattenbeitrag am 31. Jänner zum Bericht der Volksanwaltschaft die Verwaltung und die Regierung kritisiert und dabei anscheinend außer Acht gelassen, dass es sich in dem Bericht um einen Zeitraum der Regierung Klima handelt. Ich weiß nicht, war die Sorge um den daheim gelassenen Grolli oder um die mitgenommenen Millionen so stark, dass Kollegin Mertel das nicht ganz objektiv gesehen hat? – Aber vielleicht ist auch das unter "Man wird ja noch gescheiter werden dürfen" zu subsumieren.

Ich möchte daher noch einmal festhalten, dass wir diesen Bericht uneingeschränkt zur Kenntnis nehmen.

Eines möchte ich jetzt als niederösterreichischer Mandatar feststellen; bedauerlicherweise ist Kollege Marizzi nicht im Saal. Ihm fällt reflexartig immer wieder eines ein, wenn niederösterreichische Organe angesprochen werden: Er tut dann immer so, als ob die Beschäftigten im Land Niederösterreich allein deswegen, weil sie bei Personalvertretungswahlen in einem relativ hohen Ausmaß der Wählergruppe des ÖAAB und der christlichen Gewerkschafter die Zustimmung geben, vielleicht schlechtere Verwaltungsbeamte wären. Ich werte das nicht. Ich halte nur fest, dass im Anhang 2 des Berichtes der Volksanwaltschaft die Beschwerdehäufung so dargestellt ist, dass im Burgenland und in Wien, also in zwei Ländern mit sozialdemokratischen Regierungsmehrheiten, die Beschwerdehäufigkeit am größten ist. (Volksanwältin Dr. Krammer: Die trauen sich mehr, die Burgenländer!)

Ich behaupte nicht das Gegenteil von dem, was Kollege Marizzi vielleicht immer suggestiv in den Raum zu stellen versucht, nämlich dass in Niederösterreich die Verwaltung schlechter ist. Ich stelle nur schlicht und einfach fest, dass sie in Niederösterreich gut ist, weil wir nach dem Motto "Näher zum Bürger" schneller zur Sache kommen und auch die Dinge zu lösen versuchen. (Bundesrat Winter: Stimmt nicht ...!)

In diesem Sinn darf ich festhalten, dass die ÖVP-Fraktion den Bericht der Volksanwaltschaft uneingeschränkt zur Kenntnis nimmt. (Beifall bei der ÖVP.)

19.06

Präsident Ing. Gerd Klamt: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Johann Kraml. Ich erteile es ihm.

19.07

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen der Volksanwaltschaft! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute also den 23. Bericht der Volksanwaltschaft, und die Fälle gleichen jenen der Vorjahre. Der Bericht zeigt die ganze Breite und die ganze Palette von Beschwerdefällen auf. Er zeigt auch, dass die Volksanwaltschaft bei den Beschwerdeführern eigentlich als der letzte Unterstützer gesehen wird, wenn sie um die Rechtsdurchsetzung kämpfen. Ich darf den Volksanwältinnen, dem Volksanwalt und dem ganzen Team recht herzlich für die Mitarbeit danken.


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