Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 138

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geehrten Damen und Herren, waren allerdings heikle Verhandlungen vonnöten, und die entsprechenden Entscheidungen wurden gut vorbereitet. Herr Botschafter Sucharipa, Gesandter Winkler und auch Frau Präsidentin Schaumayer wurden heute schon einige Male erwähnt.

Ich möchte nichts wiederholen, was heute schon gesagt wurde. Unerwähnt ist noch geblieben, dass auch wir Österreicher Mitverantwortung tragen. Darauf hat der ehemalige Bundeskanzler dieser Republik Dr. Vranitzky in seiner Erklärung im Nationalrat 1991 und in seiner Erklärung 1993 in Israel hingewiesen. Letztlich hat es länger gedauert, schließlich ist aber eine von allen Seiten akzeptierte Lösung zu Stande gekommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wiedergutmachung ist eine politisch, moralisch und rechtliche Forderung. Sechs Millionen Morde an Frauen, Männern, Kindern und Greisen kann man jedoch nie wieder gutmachen! Viele Betroffene sind gestorben. Viele sind krank, und diese werden dieses Gesetz als Geste aufnehmen, und so soll es auch sein. Es soll auch Gesten geben, denn mit Geld allein können Ungerechtigkeiten und Schrecklichkeiten in dieser Welt nicht mehr gutgemacht werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die vom Nazi-Regime ermordeten sechs Millionen Menschen gibt es keine Wiedergutmachung. Es kann keinen Schlussstrich unter diese Geschichte geben, und es gibt auch keinen Schlussstrich unter den Holocaust. Aber es gibt nun Hilfe und Gesten für die lebenden Betroffenen. Daher danke ich der österreichischen Bundesregierung, dem Nationalrat, dem Bundesrat und allen, die letztlich an dieser Gesetzeswerdung mitgewirkt haben, und sage, dass meine Fraktion natürlich die Zustimmung gibt. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

18.52

Präsident Ing. Gerd Klamt: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Franz Morak. – Bitte.

18.52

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich danke Peter Marizzi für seine klärenden Worte. Auf diese Weise wurde auch in dieser letzten Wortmeldung von SPÖ-Seite der rotweißrote Grundkonsens in dieser so schwierigen und so sensiblen Frage hergestellt. Eine Wortmeldung hat mich daran schon etwas zweifeln lassen.

Ich meine, es ist dies nun ein großer Augenblick in dieser Republik. Daher sollten wir auch hier im Bundesrat innehalten und uns nicht selbstgerecht beurteilen, sondern und dessen bewusst sein, dass die Bundesregierung ein Kapitel unserer Geschichte aufgearbeitet hat und diese Aufarbeitung hoch an der Zeit war.

Ich zitiere aus der Präambel der Regierungserklärung: "Die Bundesregierung bekennt sich zur kritischen Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit. Sie wird für vorbehaltlose Aufklärung, Freilegung der Strukturen des Unrechts und Weitergabe dieses Wissens an nachkommende Generationen als Mahnung für die Zukunft sorgen." – In Anbetracht dessen ist es besonders erfreulich, dass es am 17. Jänner gelungen ist, in der Frage der Restitution unrechtmäßig entzogener Vermögenswerte an jüdischem Eigentum nach nur viermonatigen Verhandlungen zu einer umfassenden Einigung mit der amerikanischen Regierung, den Opferverbänden und den Klagsanwälten zu kommen. Ich glaube, dass diese Einigung einen großen Schritt im Rahmen der Bemühungen seit Beginn der neunziger Jahre, den Opfern nationalsozialistischen Unrechts in Österreich die Hand zur Versöhnung zu reichen, darstellt.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Geschichte der Schaffung des im Parlament angesiedelten Nationalfonds, der Einsetzung der Historikerkommission, der Initiative zur Rückgabe von unrechtmäßig in den Besitz der österreichischen Bundesmuseen gelangten Kunstgegenständen, der Beteiligung Österreichs am internationalen Nazi Persecutee Relief Found und zuletzt der erfolgreichen Lösung der Entschädigungsfrage für Zwangsarbeiter.


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