Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 147

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Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich möchte mich auf einige wenige Beispiele aus dem Bereich der Frauenpolitik beschränken, weil ich erstens glaube, dass hier noch viele Verbesserungen zu erreichen wären, und weil ich zweitens meine, dass die jetzige Bundesregierung für den Bereich der Frauenpolitik viel zu wenig Verständnis aufbringt. (Zwischenruf des Bundesrates Schöls. ) – Ich habe in keiner Weise den Bericht kritisiert! Wenn Sie zugehört haben, dann konnten Sie feststellen, dass ich gesagt habe, dass ich auf frauenpolitische Dinge hinweisen möchte, weil ich der Meinung bin, das dieser Bereich durch die Bundesregierung mehr Beachtung erfahren sollte, und zwar nicht ausgehend von den schlechten Erfahrungen, sondern davon, dass in der Frauenpolitik noch sehr viel zu tun ist.

Ich meine zum Beispiel das Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen, das vor allem für nachmittags oder während der Schulferien in vielen Gemeinden noch immer unzureichend sind. (Bundesrätin Haunschmid: Es müssen vor allem Altlasten aufgearbeitet werden!) Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang doch einen Hinweis auf die jetzige Bundesregierung! Die letzte Bundesregierung – für diese gilt dieser Bericht – hat die Kindergartenmilliarde zur Verfügung gestellt. Die jetzige Regierung hat diese wieder gestrichen. Auf diese Tatsache möchte ich besonders und gezielt hinweisen!

Die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess wird vielen Frauen dadurch wesentlich erschwert. Vor allem in Krisenregionen mit hoher Frauenarbeitslosigkeit fehlen viele Kindereinrichtungen und auch Förderungsmodelle für Betriebe, die hinsichtlich Arbeitszeit auf die Bedürfnisse von Alleinerzieherinnen Rücksicht nehmen. Die Volksanwaltschaft hat dazu bemerkenswerte Vorschläge gemacht, welchen ich mich gerne anschließe.

Auch eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes wäre nötig. Das wäre eine wirkliche treffsichere Hilfe für viele betroffene Frauen! Vielleicht geht aber das Wunschdenken unserer Bundesregierung in Erfüllung, dass mit der gemeinsamen Obsorge diese Probleme wegfallen, weil sich nun alle Männer ihren Kindern verpflichtet fühlen. – Ich glaube allerdings nicht an Wunder, und daher wird es notwendig sein, entsprechende Maßnahmen zu setzen.

Zurzeit sehen wir nur, dass es massive Einkommenskürzungen bei der Gruppe der Arbeitslosen und der NotstandshilfebezieherInnen gibt. Vielleicht kann sich die Bundesregierung in Anbetracht dessen doch den Vorschlägen der Volksanwaltschaft zu diesem Thema anschließen.

Diese Expertenmeinungen sollten nicht nur gelobt, sondern auch umgesetzt werden. Damit würde die Arbeit der Volksanwälte entsprechend gewürdigt werden. Verbale Bekenntnisse sind zu wenig. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.34

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächstem erteile ich Herrn Volksanwalt Schender das Wort. – Bitte.

19.34

Volksanwalt Horst Schender: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich als derzeitiger Vorsitzender einige Sätze zu den Wortmeldungen der Damen und Herren Bundesräte namens meiner Amtskolleginnen und im eigenen Namen an Sie richte.

Herrn Bundesrat Schöls ist, wie ich glaube, ein kleiner Irrtum beim Studium des Berichtes der Volksanwaltschaft unterlaufen. Er hat gemeint, dass von 5 000 Beschwerden 3 000 das Privatrecht betroffen hätten. – Das wäre denn doch zu viel! Diese 5 000 Beschwerden, von denen er gesprochen hat, betreffen nur den mündlichen telefonischen Auskunftsdienst. (Bundesrat Schöls: Das habe ich gesagt!) Von diesen Fällen ist die Mehrzahl privatrechtlicher Natur, wofür wir unzuständig sind, und nur die Minderzahl, etwa 1 500, betreffen Verwaltungsakte.

Von den etwa 4 000 bis 5 000 Beschwerden, die direkt an die Volksanwälte herangetragen werden, kommen ungefähr die Hälfte brieflich an uns heran, und die andere Hälfte wird bei den Sprechtagen an uns herangetragen, die wir regelmäßig in den Bundesländern und in der Bundeshauptstadt durchführen. Von den Volksanwälten werden weit über 100 Sprechtage im Jahr in


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