Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 160

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zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll.

Der vorliegende Beschluss bedarf der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen letztlich zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 31. Januar 2001 betreffend ein Abkommen mit der Republik Kroatien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll.

Der vorliegende Beschluss regelt ebenfalls Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder und bedarf daher der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 1. Februar 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Strafgesetzbuch und das Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden (311/A, 345 und 404/NR sowie 6292 und 6310/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Strafgesetzbuch und das Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Dr. Peter Böhm übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Dr. Peter Böhm: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich erstatte Ihnen den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 1. Februar 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Strafgesetzbuch und das Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden.

Da Ihnen der Text des Berichtes in schriftlicher Fassung vorliegt, beschränke ich mich auf den Beschlussantrag.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Februar 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Herbert Würschl das Wort. – Bitte.

20.24

Bundesrat Herbert Würschl (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Die Novelle zum Jugendgerichtsgesetz bedeutet für uns einen Rückschritt in der Justizpolitik. Ich darf Ihnen das folgendermaßen begründen:


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