Bundesrat Stenographisches Protokoll 673. Sitzung / Seite 33

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Wer sind eigentlich die Benützer dieser Microcars (Ruf bei den Freiheitlichen: Buschenschankfahrzeuge!) oder Buschenschankfahrzeuge? – In erster Linie sind es Personen, die entweder zu jung sind, um ein Kraftfahrzeug zu lenken, oder die zu alt sind, um noch den Führerschein anzustreben, oder Personen, wie schon angesprochen, die aus irgendwelchen anderen Gründen vorübergehend oder für längere Zeit keinen Führerschein haben.

Meine Damen und Herren! Eine Schulung dieser Personen ist sehr begrüßenswert. Was ich aber nicht verstehe, ist, dass man an diese Schulung keinen Prüfungsnachweis hängt – ausgenommen bei Jugendlichen bis 24 Jahren.

Es wäre, so glaube ich, auch vernünftig, all jene, die ihr Fahrzeug schon vor In-Kraft-Treten des Gesetzes betrieben haben, einer Schulung zu unterziehen oder mittels einer Prüfung die Kenntnisse zu testen.

Durch die Geschwindigkeit dieser Microcars, die maximal 40 km/h beträgt, wird nicht wirklich dazu beigetragen, den Verkehr flüssig und aufrechtzuerhalten.

Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Bundesministerin! Verkehrsexperten meinen, dass durch die Erweiterung der EU der Verkehr auf unseren Straßen bis zum Jahr 2020 bis auf das Achtfache steigen wird. Ich meine, gerade deshalb wäre es wichtig, dass alle Verkehrsteilnehmer einer ausreichenden Schulung und auch einer ausreichenden Prüfung unterzogen werden.

Ein weiterer Punkt, der mich, wie ich heute schon gehört habe, nicht so betroffen machen muss, betrifft die Schließung der Nebenbahnen, die nicht fixiert ist. Ich glaube aber trotzdem, dass einige Nebenbahnen geschlossen werden, und das wird den Verkehrsfluss wesentlich beeinträchtigen – auch darüber sollte man einmal nachdenken. (Beifall bei der SPÖ.)

10.43

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Christoph Hagen das Wort. – Bitte.

10.43

Bundesrat Christoph Hagen (Freiheitliche, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Es war höchst an der Zeit für eine Neuregelung, für eine Ausweispflicht für Microcars. Damit wird es nun für Lenker solcher Fahrzeuge notwendig sein, eine Schulung über Verkehrszeichen und eine Fahrpraxis abzuleisten, sofern sie das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Lenker dieser Microcars werden somit den Lenkern eines zweirädrigen Motorfahrrades gleichgestellt. Ich glaube, dass das ein richtiger Schritt ist.

Auch Alko- und Drogenlenker haben jetzt mit Microcars eine Ausweispflicht, und bei Alkoholisierung beziehungsweise Drogenmissbrauch ist der Entzug der Lenkberechtigung vorgesehen.

Im Großen und Ganzen wurde das meiste schon gesagt. Aus sicherheitspolitischer Hinsicht kann ich dieses Gesetz als großen Fortschritt betiteln. Obwohl bereits die gesetzliche Möglichkeit besteht, einem Alko- oder Drogenlenker mittels behördlich verordneten Mopedfahrverbotes das Lenken eines Fahrzeuges, nachdem er seinen Führerschein verloren hat, zu untersagen, ist es für einen Exekutivbeamten in den meisten Fällen nicht möglich, dieses Verbot vor Ort zu kontrollieren. Durch das nun vorgeschriebene Mitführen des Mopedausweises für Microcars hat der Beamte nun vor Ort die Möglichkeit der Kontrolle dieser Lenkberechtigung.

Es wäre notwendig, die Behörden auf die gesetzliche Möglichkeit vermehrt hinzuweisen, denn von dieser Möglichkeit der Unterbindung des Lenkens eines solchen Fahrzeuges durch ehemalige Drogen- oder Alkolenker wurde leider nur sehr wenig Gebrauch gemacht.

Jemand, der wegen Schnellfahrens den Führerschein verloren hat, hat aber durch dieses Gesetz weiterhin die Möglichkeit, mobil zu sein. Die Gefahr des Rasens mit einem Microcar besteht, so glaube ich, nicht, weil es eine Bauartgeschwindigkeit von lediglich 40 km/h hat.


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