Bundesrat Stenographisches Protokoll 673. Sitzung / Seite 32

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Da ich gerade über Verkehrssicherheit spreche: Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich bin, wie wahrscheinlich Sie alle, sehr viel unterwegs und muss sagen, als Autofahrer hat man oft das große Bedürfnis, dass auch die Fußgänger einer entsprechenden Schulung im Verhalten im Straßenverkehr dringend unterzogen werden sollten. (Bundesrat Weilharter: Bravo! – Beifall bei Bundesräten der ÖVP und der Freiheitlichen.)

Die Fußgänger schauen zum Beispiel gar nicht mehr, wenn sie einen Zebrastreifen sehen, ob eine Ampelregelung ist oder nicht, sondern gehen einfach im Schutz des Zebrastreifens drüber und meinen, der Autofahrer müsse sowieso stehen bleiben und wenn es kracht, treffe den Autofahrer die Schuld. – Das möchte ich nur am Rande streifen.

Die Einführung dieser generellen Mopedausweispflicht stellt für die Führerscheinbehörden keinen zusätzlichen Aufwand dar – das haben wir auch schon gehört –, da diese Ausweise direkt von den Fahrschulen ausgestellt werden. Dieser Mopedausweis mit der Eintragung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" berechtigt auch dazu, Microcars zu lenken.

Ich erspare es mir, Ihnen die anderen Änderungen noch einmal näherzubringen, sie wurden teilweise schon genannt, Sie finden sie aber auch in den Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates.

Maßnahmen gegen Drogen im Straßenverkehr wurden, so haben wir gehört, auch besprochen, aber diese Maßnahmen finden sich in dieser Novelle des Führerscheingesetzes im Wesentlichen nicht. Gerade Drogenmissbrauch im Straßenverkehr ist längst kein verkehrssicherheitspolitisches Randthema mehr.

Der tragische Verkehrsunfall vom 10. Jänner 2001 auf der Südosttangente, bei dem, wie Sie wissen, zwei Polizeibeamte von einem unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehenden Lkw-Lenker getötet wurden, zeigt, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen und die Appelle an die Vernunft nicht ausreichen, um das Lenken unter Drogeneinfluss zu verhindern.

Die derzeitige Gesetzeslage verbietet selbstverständlich das Lenken eines Fahrzeuges unter Drogeneinfluss, aber im Gegensatz zu Alkohol ist der Nachweis der Drogenbeeinträchtigung schwieriger, da Drogen teilweise nur sehr kurz nach dem Konsum im Körper nachgewiesen werden können. Ich hoffe, dass hier entsprechende Maßnahmen gesetzt werden, denn es kann, bitte, nicht so sein – Sie sollten das jetzt nicht falsch verstehen; ich sage das, weil Kollege Freiberger es angeschnitten hat, weil er das Microcar als "Buschenschanktaxi" bezeichnet hat, man könnte so gar so weit gehen und diese Microcars als "Promilleauto" bezeichnen –, dass das, wenn jemand etwas mit einem Glas oder einer Flasche zu sich nimmt und ein bisschen über den Durst getrunken hat, sehr rigoros und unterschiedlich geahndet wird – teilweise finden sogar Verfolgungsjagden statt: es liegt im Handhabungsbereich des jeweiligen Exekutivbeamten, wenn er z. B. vor einem Gasthaus oder einem Buschenschank jemanden gesehen hat –, dass aber jene straffrei ausgehen, die etwas, was zu Verkehrsuntauglichkeit führt, über Tabletten oder über die Nadel in sich aufnehmen.

Ich hoffe sehr, dass dem demnächst in einer Novelle der Straßenverkehrsordnung Rechnung getragen wird.

Der heutigen Novelle zum Führerscheingesetz wird meine Fraktion gerne die Zustimmung erteilen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

10.40

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Karl Boden. Ich erteile ihm das Wort.

10.40

Bundesrat Karl Boden (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Es wurde von meinen Vorrednern bereits alles gesagt, ich möchte aber trotzdem noch ein paar kurze persönliche Bemerkungen anbringen.


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