Bundesrat Stenographisches Protokoll 673. Sitzung / Seite 34

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Meine Damen und Herren! Nun möchte ich aber auf Drogen- und Alkolenker zu sprechen kommen. Als Exekutivbeamter mit mehr als zehnjähriger Außendiensterfahrung kann ich nur sagen, dass es allerhöchste Zeit wird, im Straßenverkehr mehr Augenmerk auf Drogenlenker zu legen. Derzeit sind die Möglichkeiten, einen durch Drogen beeinträchtigten Fahrzeuglenker zu überführen, wesentlich geringer als bei Alkolenkern. Ich möchte dies anhand eines Beispiels aus der Praxis verdeutlichen.

Während der Exekutivbeamte bei der Anhaltung eines vermeintlich nicht mehr fahrtüchtigen Fahrzeuglenkers bei Verdacht auf Alkoholisierung mittels eines im Patrouillenwagen mitgeführten Alkomaten innerhalb von 15 Minuten einen Alkotest am Alkomaten beziehungsweise am Anhalteort durchführen kann, ist dies beim vermeintlichen drogenbeeinträchtigten Fahrzeuglenker nicht möglich. Wenn der Verdacht auf Beeinträchtigung durch Drogen besteht, muss der Exekutivbeamte mit dem Delinquenten zu einem Amtsarzt oder in ein Spital fahren, um eine klinische Untersuchung durchführen zu lassen. Da es sich dabei um eine extrem zeitaufwendige Maßnahme handelt – je nach Entfernung zirka zwei bis drei Stunden –, schrecken vermutlich viele Exekutivbeamte vor dieser Maßnahme im Zweifelsfalle zurück, um ihre sonstigen Aufgaben wahrnehmen zu können.

Daher ist es dringend notwendig, auf Drogenmissbrauchsverdacht einen Schnelltest einzuführen. Soweit mir bekannt ist, ist derzeit gerade eine derartige Novelle in Arbeit, was ich sehr begrüße.

Meine Damen und Herren! Wie stark die Zahl der unter Drogen stehenden Fahrzeuglenker gestiegen ist, zeigt sich bei diversen Schwerpunktkontrollen, bei denen ein Amtsarzt anwesend ist und die derzeit erforderliche ärztliche Kontrolle vor Ort durchführt. In Vorarlberg, wo diese Art der Kontrolle vor Ort bei Schwerpunktaktionen durch die Gendarmerie mittlerweile des Öfteren durchgeführt wird, werden bei jeder dieser Kontrollen mehrere Drogenlenker aus dem Verkehr gezogen.

Wie notwendig diese Schnelltests oder Drogentests für Fahrzeuglenker sind, zeigt sich aber auch fast wöchentlich durch Berichte in den Medien: Unter Drogeneinfluss stehende Geisterfahrer durchbrechen mehrere Straßensperren durch die Polizei auf der Autobahn. Oder: Unter Drogeneinfluss stehender Geisterfahrer verursacht Unfälle mit mehreren Verletzten auf der Autobahn, bevor er von der Gendarmerie gestoppt werden konnte. Oder das beweist auch jener tragische Fall vor einigen Wochen, bei denen zwei Kollegen der Wiener Verkehrspolizei wegen eines unter Drogeneinfluss stehenden LKW-Lenkers ihr Leben lassen mussten. Durch diesen Drogenlenker wurden ihre Frauen zu Witwen und die Kinder zu Waisen.

Meine Damen und Herren! An dieser Stelle möchte ich der österreichischen Bundesregierung und speziell Frau Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer für die schnelle finanzielle Hilfe für die Hinterbliebenen dieser beiden Kollegen danken. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) – Das war früher in ähnlichen Fällen nicht so.

Das, was der Normalbürger über Drogen am Steuer vielleicht nicht weiß, was man aber wissen muss, um die Notwendigkeit der Verschärfung von Drogenkontrollen im Verkehrsbereich zu erklären, möchte ich hier noch zum besseren Verständnis darlegen.

Im Unterricht in der Gendarmerieschule wurde uns erklärt, dass durch den Drogenmissbrauch eine Verzerrung der Wahrnehmung hervorgerufen werden kann, bei der zum Beispiel die anderen Autos auf der Autobahn als Matchbox-Autos, als Spielzeugautos, gesehen werden und der unter Drogeneinfluss stehende Fahrzeuglenker das Bedürfnis verspürt, mit seinem Fahrzeug über diese zu fahren.

Jedenfalls gibt es solche Aussagen von Fahrzeuglenkern, welche unter Drogeneinfluss Unfälle verursacht haben. – Ein Horrorszenarium für jeden Verkehrsteilnehmer, besonders aber für jeden Verkehrsgendarmen, welcher ständig fürchten muss, von einem mit Drogen vollgepumpten Autofahrer als scheinbar graue Maus überfahren zu werden.


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