Bundesrat Stenographisches Protokoll 673. Sitzung / Seite 44

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Nein, weil es ganz einfach ... (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das wissen jetzt wieder Sie. (Zwischenruf des Bundesrates Steinbichler. )  – Ich darf Ihnen nur sagen, was ich von meinen Fraktionskollegen erfahren habe. Sie waren sehr enttäuscht, dass viele Fragen auf Grund einer besonderen Zeitknappheit nicht diskutiert werden konnten – weil es zu Verschiebungen und diversen Dingen gekommen ist. (Bundesrat Steinbichler: Ich war enttäuscht, dass Sie im Ausschuss nicht gefragt haben!) Ich glaube, es darf ganz einfach nicht so sein, dass im Eilverfahren Versuchsbetriebsgenehmigungen und Probebetriebsgenehmigungen erteilt werden, ohne dass man sich dieser absolut komplexen Problematik ernsthaft stellt.

Handlungsbedarf gab es schon lange. Jetzt sollen Lösungsvorschläge in einem solch sensiblen Bereich aus dem Ärmel geschüttelt werden, und das nenne ich verantwortungslos. Das wollen wir Sozialdemokraten der österreichischen Bevölkerung nicht zumuten. (Beifall bei der SPÖ.)

11.29

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Frau Bundesrätin Anna Höllerer das Wort. – Bitte.

11.30

Bundesrätin Anna Höllerer (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wie Sie bereits von meinen Vorrednern gehört haben, ist auf Grund der gesetzlichen Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz vor Verbreitung von BSE und vor allem auch des jetzt bestehenden Verfütterungsverbotes von Tiermehl die thermische Verwertung des Tiermehls vorgeschrieben.

Eine Verbrennung des Tiermehls findet in dafür genehmigten Anlagen, die derzeit auch aus Vorsorgegründen eine entsprechend zweckmäßige und sichere Entsorgung dieses Tiermehls garantieren, bereits statt. Das muss man schon einmal erwähnen. Diese Anlagen sind dazu geeignet, auch im Hinblick auf die Temperatur, mit der Tiermehl verbrannt wird. Es geht nur darum, die Kapazitäten auszuweiten. Im Sinne einer Unabhängigkeit vom Ausland ist es natürlich unbedingt notwendig, die Verbrennungskapazitäten im Inland entsprechend auszunützen.

Mit dieser Gesetzesnovelle soll nun bewerkstelligt werden, dass auch die zur Verfügung stehende Kapazität in Kohlekraftwerken letztendlich dafür genützt werden kann. Es geht dabei um eine altlastenbeitragsfreie Lagerung auch jener Aschen und Schlacken, die bei der Verbrennung von Kohle unter Beimengung von Tiermehl anfallen und in die ursprüngliche Lagerstätte der Kohle zurückgeführt werden, also eigentlich um eine Gleichstellung der Verbrennung aller Tiermehle.

Wir reden hier aber auch von dem Problem, dass eine Seuchenausbreitung verhindert werden soll. Sie alle kennen die Seuchenproblematik in Europa, auch in Kontinentaleuropa – denn es beschränkt sich nicht mehr nur auf Großbritannien – und die Sensibilität der österreichischen Bevölkerung. Es ist im Sinne der Gesundheit der Menschen, dass alle Schritte, die möglich sind, auch gesetzt werden.

Erreger von BSE sind Prionen, Eiweißstoffe, wobei man aber noch nicht einmal genau weiß, wie die Übertragungswege auf den Menschen tatsächlich funktionieren. Auf Grund des heutigen Wissensstandes nimmt man es als sicher an, dass sie über kontaminierte Nahrungsmittel, also über Nahrungsmittel, die mit belastetem Gewebe zubereitet wurden, durch den normalen Verzehr auf den Menschen übergegangen sind. Wir wissen, dass die BSE-Seuche in England ihren Ursprung genommen hat und dort seit 12 Jahren bereits Bekämpfungsstrategien greifen. Diese waren anfangs nicht sehr gut – es hat zwar Kontrollen gegeben, diese waren aber nicht wirklich umfassend genug –, und es ist daher nicht zu dem erhofften Erfolg gekommen: Wir haben BSE nun auch in Kontinentaleuropa.

Bereits 1988 gab es die ersten Fälle, und seit diesem Zeitpunkt werden auch die österreichischen Tierbestände ganz gezielt auf BSE kontrolliert. 1991 wurden bereits alle Risikorinder – also jene Rinder, die eine Verhaltensauffälligkeit zeigen – in Österreich auf BSE untersucht. Seit 1. Jänner 2001 laufen die Testprogramme in Österreich, im Rahmen derer alle Tiere ab einem Alter von 30 Monaten auf BSE kontrolliert werden, bevor sie in die Nahrungskette ge


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