Bundesrat Stenographisches Protokoll 673. Sitzung / Seite 48

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Herr Bundesrat Marizzi! Ich habe aber bereits damals gesagt, dass das natürlich Konsequenzen haben wird müssen. Ich gehe davon aus, dass es einen Grundkonsens gibt, das Problem in Österreich zu lösen, und nicht quer durch Europa herumzutransportieren. Ich gehe weiters davon aus, dass es einen Grundkonsens dahin gehend gibt, jene Lösung zu suchen, die nach dem Stand des Wissens und der Technik die geringsten Risiken bis keine Risiken hat, und das ist die Verbrennung. Darüber sind sich alle klar. (Bundesrätin Fuchs: Ja, wir auch!)

Sie wollen doch nicht von mir haben, dass wir jetzt plötzlich mit dem Vergraben beginnen. (Bundesrätin Fuchs: Nein, nein!)  – Gut! (Bundesrätin Fuchs: Das habe ich ja auch so gesagt!) Wenn Sie das nicht wollen (Bundesrätin Fuchs: Nur nicht mit Probeverordnung, sondern mit einer ordentlichen Verordnung), heißt das logischerweise, dass wir die rechtlichen Voraussetzungen schaffen müssen, um die Verbrennung nach dem bestmöglichen Qualitätsstandard zu sichern. (Bundesrätin Fuchs: Ja!)  – Gut, dafür haben wir Gesetze. (Bundesrätin Fuchs: Probeverordnungen!)

Das sind erstens das Abfallwirtschaftsgesetz, das mit Ihren Stimmen beschlossen wurde und mit Ihren Stimmen auch das Instrument des Probebetriebes kennt (Bundesrätin Fuchs: 6 Jahre?), und als zweite rechtliche Grundlage die Verbrennungsverordnung, die den Stand der Technik normiert.

Wir haben daher genau das, was uns die Gesetze vorschreiben, getan, nämlich einen Probebetrieb, der ein Genehmigungsverfahren kennt, meine Damen und Herren – der ein Genehmigungsverfahren kennt! –, vorgesehen. (Bundesrätin Fuchs: Probegenehmigung!) Warum? – Weil wir der Meinung waren, dass es jetzt nicht möglich ist, eine endgültige Entscheidung zu treffen. Warum? – Weil wir bisher dieses Tiermehl nicht verbrannt haben und daher auch eine gewisse Erfahrung sammeln wollen, daher soll ein Probebetrieb gemacht werden. (Bundesrätin Fuchs: Sechs Jahre?!)  – Sie hätten mich sehr heftig kritisiert, wenn wir jetzt bereits eine endgültige Genehmigung gemacht hätten. Davon gehe ich aus, dass Sie das kritisiert hätten, daher gibt es den Probebetrieb.

Jetzt zu Ihren Argumenten, Frau Bundesrätin, die wir auch im Ausschuss intensiv diskutiert haben. Die SPÖ hat dort erstens gesagt: Jawohl, ja zur Verbrennung! und zweitens: Jawohl, ja zum Probebetrieb! – Das war die Haltung der SPÖ.

Dann hat es einen Änderungswunsch gegeben, der sich auf die Frage bezog, wie diese Luftreinhalteverordnung und Emissionswerte zu bewerten sind. Mein Argument war, dass wir das nicht tun können. Warum? – Weil sich erstens dieser Grenzwert in § 18 auf Hausmüllverbrennungsanlagen bezieht und nicht auf Kohlekraftwerke (Bundesrätin Fuchs: Kann man aber adaptieren!), und zweitens, weil wir an der Umsetzung der Richtlinien über die Verbrennung von Abfällen arbeiten – und zwar mit Hochdruck arbeiten! – und eine Entscheidung, die von der SPÖ gewollt wurde, diese Umsetzung in Frage gestellt hätte.

Das war der Grund, warum die Regierungsfraktionen das abgelehnt haben, damit wir eben mit Hochdruck an dieser Richtlinie für die Verbrennung von Abfällen weiterarbeiten können. Das ist die Realität.

Daher sage ich Ihnen: Wir haben einen hochverantwortlichen Weg gewählt, der die einzig mögliche Alternative im Sinne des Verbraucherschutzes, im Sinne der Qualität darstellt.

Ich möchte nur einen Satz noch sagen, weil das leider untergegangen ist: Diese Novelle enthält noch einen zweiten Punkt, nämlich die ALSAG-Beitragsfreiheit für die Ausweisung von Verdachtsflächen, um letztendlich eine höhere Transparenz zu erreichen und eine allfällige Hürde für den Eintrag in den Altlastenatlas zu beseitigen.

So gesehen, Frau Bundesrätin, kann man sagen: Novellen haben es in sich, dass sie dann gemacht werden müssen, wenn sie notwendig sind. Und jetzt war es notwendig, diese Novelle vorzulegen. (Bundesrätin Fuchs: Aber ein bisschen früher wäre es schon möglich gewesen!) Ich meine, dass wir sehr rasch gehandelt haben, weil wir umgehend und sofort Sicherheit für die


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