Bundesrat Stenographisches Protokoll 673. Sitzung / Seite 49

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österreichischen Konsumenten gewährleisten. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

11.50

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Nein. Danke.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.

Der Antrag ist angenommen.

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Meldegesetz 1991, das Volkszählungsgesetz 1980 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (424 und 501/NR  sowie 6321/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 4. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Meldegesetz 1991, das Volkszählungsgesetz 1980 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Mag. Michael Strugl übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Mag. Michael Strugl: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Meldegesetz 1991, das Volkszählungsgesetz 1980 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 13. März 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Herbert Würschl das Wort. – Bitte.

11.52

Bundesrat Herbert Würschl (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Damen und Herren! Bei der Novellierung des Meldegesetzes und des Volkszählungsgesetzes sowie bei der Novellierung des Sozialversicherungsgesetzes wurde eine große Chance vertan, weil damit nämlich die Möglichkeit bestanden hätte, ein modernes Gesetzeswerk zu schaffen. Das ist damit nicht gelungen – ich verweise nur darauf, welche Unklarheiten es konkret etwa im Bereich der Wohnsitzfrage gibt, jeder von uns weiß das.

Es ist auch eine Tatsache, dass wir heute in der Arbeitswelt, in der Gesellschaft insgesamt, immer wieder den flexiblen, den mobilen Menschen fordern. Das ist auch eine richtige Forderung! Man muss sich dazu bekennen: Die Gesellschaft ist im Wandel begriffen. Trotzdem hat man sich nicht bemüht, diesbezügliche Adaptierungen im Gesetzesbereich durchzuführen.


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