Bundesrat Stenographisches Protokoll 673. Sitzung / Seite 54

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Gegen all diese Fortschritte, meine Damen und Herren, kann man nicht wirklich etwas ins Treffen führen, es sei denn, man führt ins Treffen: Ich bin nun einmal Fundamental-Opposition! – Und das ist der wahre Hintergrund, weil es einfach keine sachlichen Gründe gegen diese Novelle gibt.

Mit der Möglichkeit der Datenverarbeitung im zentralen Melderegister werden nicht nur künftige Volkszählungen wesentlich weniger aufwendig und, meine Damen und Herren – wieder ein Versäumnis der Vergangenheit, man hätte es längst haben können! –, um Hunderte Millionen Schilling billiger, sondern es wird auch die Arbeit derer, die mit diesen Daten arbeiten müssen, einfach auf jenen Stand gebracht, der unserer heutigen Technik entspricht.

Man kann es, Kollege Würschl, vielleicht als kleinen Wermutstropfen sehen: die Rückkehr zum Hauptwohnsitz. Es gibt juristische Bedenken, das gebe ich zu. Zum Begriff habe ich bereits dargelegt, dass aus juristischer Sicht eine 100-prozentige Definition einfach nicht möglich sein kann und nur Annäherungswerte erzielt werden können.

Alles in allem glaube ich, dass es sich um einen fortschrittlichen und modernen und für unsere Republik auch in Hinkunft in hohem Maße Kosten sparenden Entwurf handelt. Wir Freiheitlichen werden diesem daher zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei der ÖVP.)

12.16

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Schicker. – Bitte.

12.16

Bundesrätin Johanna Schicker (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte nicht auf meinen Vorredner eingehen, denn er hat er außer in den letzten paar Sätzen großteils das Thema verfehlt. Aber es ist bei den Freiheitlichen an und für sich üblich, dass sie auf Grund von Zwischenrufen vom Thema abkommen und auf andere Sachen eingehen. (Bundesrat Weilharter: Sind Sie schon beim Thema?) – Nein, lieber Freund!

Meine Damen und Herren! Mein Kollege Würschl hat in seinen Ausführungen bereits klargestellt, warum wir Sozialdemokraten dieser Regierungsvorlage nicht unsere Zustimmung geben können. Ich möchte aber in meinem Beitrag noch auf die Hauptwohnsitzfrage in Bezug auf Studenten eingehen, weil diese Frage auch im Ausschuss nicht ausreichend geklärt werden konnte.

Ich habe bereits im Jahr 1994 anlässlich der Novellierung des Hauptwohnsitzgesetzes auf die Unklarheiten bezüglich der Zuordnung von Studenten hingewiesen. Viele Gemeinden – Herr Bürgermeister (gemeint ist Bundesrat Ing. Gruber ), passen Sie auf, es wird auch in Ihrer Gemeinde vorgekommen sein – haben bei der letzten Volkszählung im Jahr 1991 insofern eine böse Überraschung erlebt (Bundesrat Bieringer: Muss ich aufpassen?)  – es sitzt hinter Ihnen auch noch ein Bürgermeister, Herr Kollege Bieringer! –, als ihnen nämlich die Auswärtsstudierenden als Gemeindebürger aberkannt wurden, weil sie von den Universitätsstädten, in denen sie natürlich auf Grund der Entfernung von ihrem Heimatort wohnten, für sich reklamiert wurden.

Ich weiß auch aus meiner eigenen Gemeinde, wie schmerzlich es sein kann, wenn man auf Grund einer Volkszählung wegen 17 Personen unter einen bestimmten Bevölkerungsschlüssel kommt. Diese Minderzahl hat sich nur auf diese Studenten bezogen, die uns durch Reklamation abhanden gekommen sind. Die Auswirkungen waren damals nicht nur finanzieller Natur, sondern wir mussten auch nach 50 Jahren die Anzahl der Gemeinderäte erheblich reduzieren, weil wir eben in Aberkennung dieser zitierten 17 Studenten unter die Marke von 3 000 gefallen sind.

Es kommt daher nicht von ungefähr, dass gerade Studenten vor dieser demnächst stattfindenden Volkszählung in Bezug auf die Wohnsitz-Frage stärkstens umworben werden. Ich traue mich sogar die Formulierung zu verwenden: Es wird um sie "gekeilt" – mit Prämien und so weiter. (Bundesrat Gasteiger: Innsbruck!)  – Auch andere Universitätsstädte machen das. Das


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