Bundesrat Stenographisches Protokoll 673. Sitzung / Seite 55

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hat nichts mit einer Fraktion zu tun. Ich spreche als Bürgerin einer Gemeinde, der die Studenten sozusagen abhanden kommen. (Bundesrat Dr. Böhm: Welche Infrastruktur benützen diese Studenten?) – Sie sind am Wochenende zu Hause und von Montag bis Freitag in der Universitätsstadt. So ist es. Sie sind vielleicht ein Jahr dort, und die kommenden neun Jahre müssen wir darunter leiden, weil sie uns aberkannt worden sind.

Auf diesbezügliche Klarstellungen konnte uns auch im Ausschuss leider keine ausreichende Auskunft gegeben werden, und auch – das werden mir die Kollegen auch der anderen Fraktionen bestätigen – auf Nachfrage konnte das nicht geklärt werden. – Sie nicken auch. Danke.

Ich würde daher meinen, Herr Bundesminister – ich darf Sie ersuchen, das auch weiterzugeben; die Beamten sitzen hier –, dass endlich Klarheit für alle Beteiligten geschaffen werden muss, damit die Gemeinden in Zukunft mit einer korrekten Zuordnung rechnen können. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.20

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Vizepräsident Weiss. – Bitte.

12.20

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Spätestens seit Konrad Adenauer wissen wir, dass man über Nacht klüger werden kann. Die Lebenserfahrung sagt, dass sich das auch einmal in die gegenteilige Richtung entwickeln kann. Ich weiß jetzt nicht, wie ich einordnen soll, dass Kollege Würschl hinsichtlich der Angabe des Religionsbekenntnisses auf dem Meldezettel eine Regelung kritisiert, die über Vorschlag des damaligen sozialdemokratischen Innenministers 1991 neuerlich bekräftigt und beschlossen worden ist. Sie war nicht neu, und sie ist insbesondere heute bei dieser Meldegesetznovelle nicht neu. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Herr Kollege Würschl hat auch Klage darüber geführt, dass für verschiedene behördliche Vorsprachen der Meldezettel beizubringen ist. Wir wünschen uns alle, dass das in einer bürgerfreundlichen Art und Weise verbessert wird. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist aber, dass die Meldedaten für alle Behörden vernetzt zugänglich sind. Wenn Sie Ihr eigenes Anliegen und die hier vorgebrachte Kritik an den Behörden Ernst nehmen, dann müssen Sie dem vorliegenden Gesetzesbeschluss besonders freudig zustimmen.

Die Änderung des Meldegesetzes ist auch ein gutes Beispiel dafür, wie sehr dem Innenministerium ein neuer, frischer Wind gut getan hat. (Beifall bei der ÖVP.) Ich greife nur zwei Punkte meiner eigenen politischen Arbeit heraus, die ich früher teilweise mehrfach zum Gegenstand parlamentarischer Anfragen gemacht hatte.

Da ist zunächst die Möglichkeit, dass auch obdachlose Mitbürgerinnen und Mitbürger im Sinne des Meldegesetzes einen Wohnsitz bekommen können. Im Herbst 1984 wurde ich von verschiedenen Sozialeinrichtungen erstmals auf dieses Problem aufmerksam gemacht. Anlass war, dass verschiedene Obdachlose damals nicht in die Wählerevidenz der Nationalratswahl eingetragen werden konnten. Nach der bisherigen Rechtslage ist Voraussetzung für eine so genannte polizeiliche Anmeldung, über eine Unterkunft zu verfügen – etwas, was Obdachlosen der Natur der Sache nach nicht möglich ist. Mit einer fehlenden Meldeadresse und der Unmöglichkeit, bei Behörden einen Meldezettel vorlegen zu können, sind bekanntlich gravierende Nachteile verbunden – von der Ausstellung von Personaldokumenten über die Antragstellung für Sozialleistungen bis hin zur Eintragung in eine Wählerevidenz.

Wenngleich sich viele Behörden über Vermittlung von Sozialeinrichtungen und auch über das Ministerium selbst durchaus verständnisvoll gezeigt hatten, etwa in der Frage des Wahlrechtes, war dieses Agieren im rechtsfreien Raum unbefriedigend und unwürdig. Bundesminister Dr. Ernst Strasser hat nach mehrfachen früheren Vertröstungen seiner Vorgänger dieses Anliegen rasch aufgegriffen und mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss einer Lösung zugeführt, die allgemeine Anerkennung finden kann.


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