Bundesrat Stenographisches Protokoll 673. Sitzung / Seite 57

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Ländern, soweit sie nicht als Sicherheitsbehörden tätig sind, Verwaltungsabgaben entrichtet werden müssen, während die Gemeinden davon befreit sind. Meldedaten sind aber natürlich nicht nur für die Sicherheitsverwaltung, sondern auch in vielen anderen Verwaltungsmaterien zu erheben, beispielsweise bei der Vollziehung der Gewerbeordnung oder der Sozialhilfegesetze.

Nach § 16a Abs. 9 sind die Landesbehörden bei der Vollziehung von Bundesgesetzen, für die der Hauptwohnsitz maßgeblich ist, sogar ausdrücklich verpflichtet, Meldeabfragen durchzuführen. Ob nun diese gesetzliche Verpflichtung ausreicht, Abgabenfreiheit zu gewährleisten, ist erst noch zu klären. Nach Auffassung der von mir befragten Länderexperten ist das keineswegs sichergestellt. Das heißt, dass die Länder dem Bund eine Abgabe zahlen müssen, wenn ihre Bezirkshauptmannschaften gesetzlich vorgeschriebene Meldeabfragen durchführen. Die Abgabepflicht besteht aber zweifelsfrei, wenn eine Bezirkshauptmannschaft eine Meldeabfrage, beispielsweise in einer Sozialhilfeangelegenheit, durchführt. Nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes wird es dem Innenminister auch gar nicht möglich sein, in der zu erlassenden Verordnung darauf zu verzichten.

Es ist daher kein Wunder, dass das Land Vorarlberg Verhandlungen auf Grund des Konsultationsmechanismus verlangt hat, zumal sich die Erläuterungen in der Regierungsvorlage hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen auf andere Gebietskörperschaften zu dieser Abgabepflicht völlig ausgeschwiegen haben. Verwunderlich ist allerdings, dass es darauf überhaupt keine Reaktion gegeben hat und der Bund offenbar darauf vertraut, dass die nun einsetzende Kostenersatzpflicht, eine Folge des Konsultationsmechanismus, wegen der Schwellenwerte vorerst nicht zum Tragen kommt.

Es ist auch nicht richtig, dass, wie verschiedentlich dargestellt, das Konsultationsverlangen zurückgezogen worden wäre. Unabhängig von dieser im Begutachtungsverfahren von mehreren Stellen als kleinlich bezeichneten, ganz offenkundig über Druck des Finanzministers zu Stande gekommenen Vorgangsweise ist es auch für den Bund selbst problematisch. Mit der für die Verrechnung notwendigen Unterscheidung von abgabebefreiten und abgabepflichtigen Meldeabfragen – je nachdem, ob die Bezirkshauptmannschaft als Sicherheitsbehörde, in der Vollziehung von Bundesgesetzen oder in der Vollziehung von Landesgesetzen tätig ist – wird ein ganz erheblicher Verwaltungsaufwand verbunden sein, der gar nicht mehr zu den auf der anderen Seite betriebenen Reformvorhaben passt.

Als gelernter Österreicher ahne ich allerdings schon, wie man das Problem bei den Meldeabfragen entschärfen könnte. In der Verordnung wird für Abfragen von Landesbehörden aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung lediglich ein symbolischer Pauschalbetrag vorgeschrieben. Ich hoffe, dass der Innenminister von dieser Möglichkeit Gebrauch macht und der Finanzminister dem nichts in den Weg legt.

Wenn ungeachtet dieser wünschenswerten Notlösung das Beispiel der Abgabepflicht auf Meldeabfragen Schule macht, würde der mit der Datenvernetzung verbundene Vorteil für die Verwaltung durch die Einhebung von Abgaben auf behördeninternen Datenverkehr bald wieder zunichte gemacht werden. Es ist zwar richtig, dass mit jeder Datenbank für den Bund ein gewisser Aufwand verbunden ist; ebenso richtig ist aber, dass auch die Länder und die Gemeinden für den Bund wichtige Datenbanken unterhalten und eine wechselseitige Abgabepflicht zu einem sehr verwaltungsaufwendigen Nullsummenspiel würde.

Ich halte es daher für dringend notwendig, dass sich der Bund mit den anderen Gebietskörperschaften darauf verständigt, dass beim elektronischen Austausch behördlicher Informationen keine "Zollschranken neuer Art" errichtet werden, und ich bitte den Herrn Innenminister, hier vertreten durch den Herrn Landwirtschaftsminister, auf seinen Kollegen im Finanzministerium entsprechend einzuwirken. (Beifall bei der ÖVP.)

12.32

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist der Herr Bundesminister. – Bitte.


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