Bundesrat Stenographisches Protokoll 673. Sitzung / Seite 58

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12.32

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Vertretung von Herrn Strasser möchte ich zu dieser Diskussion kurz Stellung nehmen.

Bevor ich das aber tue, Herr Bundesrat Würschl, nenne ich Ihnen die Vorgänger von Ernst Strasser, und zwar haben sie geheißen: Schlögl, Einem, Löschnak, Blecha, Rösch, um nur die letzten fünf zu nennen. (Bundesrat Würschl: Der Koalitionspartner hat aber ÖVP geheißen!) Ich bitte daher, auch bei der Beurteilung dieses Gesetzes diese Tatsache nicht außer Acht zu lassen, weil ich meine, dass in diesem Gesetz etliche Punkte enthalten sind, die einen gewaltigen Fortschritt darstellen.

Erstens: die Beseitigung der Doppelgleisigkeiten. Ich halte es für gut, dass das beseitigt wird, weil es letztendlich auch für die Sicherheitsexekutive zusätzliche Möglichkeiten auf Grund einer Entlastung von Verwaltungstätigkeit bietet.

Zweitens: die Schaffung des zentralen Melderegisters. Da verstehe ich Ihre Kritik schon gar nicht, wenn Sie zu Recht ein problematisches Beispiel gebracht haben, nämlich des Bürgers, der den Meldezettel vergessen hat. Genau deswegen machen wir das zentrale Melderegister, weil es für die Verwaltung und für den Bürger einfacher wird. (Beifall bei der ÖVP.) Ich verstehe nicht, dass genau das zur Kritik führt.

Es ist auch klar, dass wir dieses zentrale Melderegister brauchen, weil wir statistische Daten damit einfacher zur Verfügung haben, weil wir die Volkszählung effizienter und billiger machen können. Eine Volkszählung alter Art hätte etwa 500 Millionen Schilling gekostet. Wir können natürlich auch für die Gebietskörperschaften massive Einsparungen erzielen, und mit dem zentralen Melderegister ist auch die Möglichkeit gegeben, rascher zu reagieren. Das ist beispielsweise für Finanzausgleichsverhandlungen wichtig, bei denen bisher nur auf eine alle zehn Jahre erhobene Datengrundlage zurückgegriffen werden konnte und nun eben aktuellere Möglichkeiten gegeben sind.

Drittens findet die Berichtigung der Melderegister eine gesetzliche Grundlage.

Es geht viertens um die Schaffung der Wohnsitzerklärung, und – das halte ich für wichtig – Bundesrat Weiss hat darauf hingewiesen, dass wir damit endlich auch die Probleme obdachloser Menschen besser in den Griff bekommen – bis hin zur Sicherung der demokratischen Rechte, beispielsweise zur Sicherung des Wahlrechtes für obdachlose Menschen, die mit dieser Novelle berücksichtigt werden kann.

Frau Bundesrätin Schicker! Der Begriff des Hauptwohnsitzes ist verfassungsrechtlich determiniert. In Wirklichkeit steht hinter den von Ihnen angesprochenen Fragestellungen ein ganz anderes Problem, nämlich das des abgestuften Bevölkerungsschlüssels. Sie wissen auch, in welcher Dimension etwa beim letzten Finanzausgleich diese Frage politisch beurteilt wurde. Sie wissen auch, wie etwa der Städtebund, der Ihnen nicht ganz ferne steht, zu den Vorschlägen, die es zum abgestuften Bevölkerungsschlüssel vom Gemeindebund gegeben hat, steht.

Darum geht es doch in Wirklichkeit: nicht um die Frage der rechtlichen Determinierung des Hauptwohnsitzbegriffes, sondern um ganz andere Fragestellungen.

Herr Vizepräsident! Ich werde diese Frage selbstverständlich gerne an Kollegen Strasser weiterleiten. Sie wissen, dass die Frage des Finanzausgleichsgesetzes in § 27 auch eine entsprechende Regelung für die Frage Meldegesetz vorsieht. Was die Frage der Gemeindebefreiung betrifft, so wissen Sie auch, dass dadurch begründet ist, dass die Gemeinden eine wesentliche Aufgabe auch in der Pflege dieses zentralen Melderegisters haben, weil es so gut ist, wie es tatsächlich auch gewartet wird. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

12.36

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.


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