Bundesrat Stenographisches Protokoll 673. Sitzung / Seite 73

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Es ist der Initiative von Frau Dr. Baumgartner-Gabitzer und Herrn Dr. Krüger zu verdanken, dass die Existenz vieler Privatradios mit diesem Gesetz gesichert bleibt. Das heißt, der Äther wird nicht stumm bleiben. Jeder von Ihnen kennt das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes in dieser Angelegenheit. Die provisorische Regelung wäre am 19. 6. abgelaufen. – Ich danke noch einmal den Abgeordneten, die dieses Gesetz zu Wege gebracht haben.

Leid tut es mir in diesem Zusammenhang, und zwar nicht nur aus ideellen, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen, dass wir die sehr wesentliche zweite Instanz im Bereich der Telekommunikation nicht zu Wege gebracht haben, das heißt, schnelle Rechtssicherheit auf dem Telekommunikationsmarkt zu schaffen. Dieser Bundeskommunikationssenat, die zweite Instanz wäre wichtig, weil gerade in diesem Bereich Urteile schon seit Jahren ausstehen und durch mehr Sachkenntnis schneller zu fällen wären. Denken Sie nur an das Investitionsvolumen in diesem Bereich! Diese Branche hat danach gelechzt, hier innerhalb kürzester Zeit – wir haben an drei Monate gedacht – Rechtssicherheit in den wesentlichen Bereichen des Wirtschaftswachstums und der Telekommunikationsindustrie unseres Landes zu bekommen.

Wie Sie wissen, habe ich den Wunsch des Bundesrates ernst genommen und auch darauf reagiert, nämlich Ländervertreter in den Beirat zu entsenden. Um auf Frau Mag. Trunk einzugehen: Gedacht ist daran, dass es Vorschläge der jeweiligen Landesregierung gibt, und aus diesen Vorschlägen wählt die Bundesregierung den Vertreter für den Rundfunkbeirat aus.

In diesem Sinne danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und glaube, dass wir mit diesem Gesetz etwas Vernünftiges für den Medienstandort Österreich machen.

Eine Bemerkung noch: Wenn wir in einem Bereich wie Telekommunikation und Medien zwei Geschäftsführer haben (Bundesrat Gstöttner: Sind diese unabhängig?), dann bitte ich Sie auch zu bedenken, dass es sich dabei um zwei Materien handelt, die natürlich auch getrennt zu sehen und zu führen sind. – Nochmals vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.39

Präsident Ing. Gerd Klamt: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Punzierung und Kontrolle von Edelmetallgegenständen (Punzierungsgesetz 2000) erlassen und das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991 geändert wird (393 und 436/NR sowie 6323/BR der Beilagen)

Präsident Ing. Gerd Klamt: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Punzierung und Kontrolle von Edelmetallgegenständen


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite