Bundesrat Stenographisches Protokoll 673. Sitzung / Seite 74

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(Punzierungsgesetz 2000) erlassen und das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991 geändert wird.

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatterin Monika Mühlwerth: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Punzierung und Kontrolle von Edelmetallgegenständen (Punzierungsgesetz 2000) erlassen und das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. März 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher. – Bitte.

13.41

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz könnte bei manchen den Eindruck erwecken, nur einen kleinen Teil des Wirtschaftslebens zu betreffen und vielleicht etwas weniger wesentlich zu sein als die vorangegangenen, spannenderen Debatten. So wie bei der in der letzten Sitzung behandelten Abspaltung der Postbus AG sprechen auch da die Zahlen eine andere Sprache.

Betroffen sind nämlich immerhin rund 5 000 heimische Unternehmen und Künstler mit etwa 11 500 Standorten und nicht weniger als 2 Millionen Edelmetallgegenstände. Betroffen ist laut Begründung der Vorlage auch der Bundeshaushalt, betroffen sind weiters einige Dutzend Arbeitnehmer, betroffen sind aber auch Hunderttausende von Konsumenten, über die sich das Gesetz in seiner zitierten Begründung allerdings weitestgehend ausschweigt.

In Zukunft sollen ganze elf Punzierungskontrollorgane im Außendienst tätig sein, zwei weitere im Edelmetallkontrolllabor. Damit soll – ich zitiere – "ein echter Abbau von Staatsaufgaben bewirkt werden".

Wenngleich zunächst schon die Frage zu stellen ist, warum gerade im Bereich von Kontrollaufgaben des Staates eine Ausgliederung erfolgen soll – vor allem dann, wenn es um den Konsumentenschutz geht; letztlich geht es aber auch um Sicherheit und damit um wettbewerbsmäßige Waffengleichheit von Unternehmen –, sollte auch in diesem Fall nicht von Vornherein ein kategorisches Nein erklärt werden. Es ist sicherlich sinnvoll, jede einzelne Staatsaufgabe zu durchforsten und sie dann gegebenenfalls auch durch Private durchführen zu lassen. Das geschieht aber in diesem Fall nicht wirklich. Wie gesagt, man kann geteilter Meinung darüber sein, ob der gegenständliche Bereich reorganisiert werden sollte. Manche sind skeptisch, mit guten Gründen. Andere wiederum sind dafür, und auch sie können glaubhafte Argumente ins Treffen führen.

Ich persönlich bin durchaus der Ansicht, dass eine Privatisierung unter klaren Rahmenbedingungen zum Schutz der Konsumenten wie auch der Wirtschaft im Bereich der Punzierung durchaus erfolgen könnte. Was hier allerdings vorliegt, ist eine Mischung aus Privat und Staat, die weder das eine noch das andere ist und meiner Überzeugung nach mehr Nachteile bringen wird, als diese bis dato vorhanden sind.

Immerhin hat die staatliche Punzierung mit Ausnahme des Jahres 1999 bisher immer positiv zu Gunsten des Bundes gewirtschaftet, und bei der Ausgliederung von Gewinnträgern sollte man


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