Bundesrat Stenographisches Protokoll 673. Sitzung / Seite 75

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besonders vorsichtig sein. Wenn das Argument kommt, dass man auch kalkulatorische Faktoren einrechnen muss, gebe ich zu bedenken: Das zählt in jedem Fall, auch bei der jetzt vorliegenden Novelle.

Das Argument, eine völlige Privatisierung wäre zu teuer gewesen, wäre den Konsumenten und den Unternehmen zu teuer gekommen, kann ebenfalls nicht ganz zutreffen, denn immerhin kommen auch jetzt auf alle Beteiligten nicht unerhebliche Kosten zu. Die Wirtschaftskammer etwa führt – ich glaube, zu Recht – ins Treffen, dass sich die Wirtschaft auf Grund der neuen bürokratischen Anforderungen nicht in der Lage sieht, die Vorschriften objektiv zu erfüllen. – Das klingt, wenn das von Seiten der Wirtschaftskammer kommt, nicht sehr beruhigend für den Konsumentenschutz, zumal elf Punzierungskontrollorgane nicht in der Lage sein können, die Stichproben auch nur in jenem Ausmaß zu erfüllen, die in der Beilage in den Begründungen angeführt sind.

Herr Staatssekretär! Sie waren lange genug im Rechnungshof, um zu wissen, dass eine Überprüfung von acht bis neun Standorten pro Arbeitstag mit dem neuen Gesetz schlicht und einfach illusorisch ist! Damit geht auch der § 13 völlig ins Leere. Bisher wurde bei der Nachschau lediglich das Vorhandensein der staatlichen Punzen überprüft, nunmehr müssen aber neben dem Vorhandensein der Verantwortlichkeits- und Feingehaltspunzen insbesondere auch eine Überprüfung des Feingehaltes der Gegenstände erfolgen und auch der vom Verantwortlichen angewandten Prüfverfahren sowie Qualitätssicherungsmaßnahmen vorgenommen werden.

All das wird im angestrebten Ausmaß mit der dünnen Personaldecke nicht machbar sein, daher werden die Punzierungskontrollorgane auch nicht in der Lage sein, zusätzliche Feingehaltsprüfungen zu übernehmen, wenn das von Unternehmen oder Konsumenten gewünscht wird. Das ist in Wirklichkeit auch der wahre Grund, warum kein Kontrahierungszwang vorgesehen wurde.

Abgesehen davon, dass auch für diese Prüfung ein Kostenersatz zu leisten ist, bleibt also den Unternehmen und Konsumenten nur mehr das Edelmetallkontrolllabor. In diesem sind wiederum nur ganze zwei Bedienstete vorzufinden, und nach § 21 wird es nur ein einziges solches Labor geben, nämlich in der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland. Erhebliche Zusatzkosten gibt es also für jene, die etwa aus Vorarlberg und Tirol anreisen, um die Prüfung vornehmen zu lassen.

Die Gebühreneinhebung wird nach wie vor von den Hauptzollämtern und die Strafverfahren von den Bezirksverwaltungsbehörden durchgeführt. Im Jahr 2000 gab es dem Vernehmen nach rund 5 000 solcher Verfahren, und zwangsläufig ist bei den nun vorgesehenen gelockerten Bestimmungen – Stichproben sind nun einmal lockerer als Vollprüfungen – mit einem Ansteigen der Zahl dieser Verfahren zu rechnen. Das bedeutet also zusätzliche Kosten für die Gebietskörperschaften, wie es etwa auch das Land Salzburg in seiner Stellungnahme dargelegt hat.

Ganz wesentlich sind dann noch die Kosten, die durch § 20 hinzukommen, die Punzierungskontrollgebühr, eine ausschließliche Bundesabgabe. Die Höhe dieser Gebühr ist mit Verordnung festzusetzen, und zwar nach dem Erfahrungswert der durchschnittlich durch dieses Gesetz entstehenden Kosten. – Abgesehen von der juristischen Prüfung, ob eine derartige Formulierung bei einer Anfechtung halten wird, was ich nicht glaube, heißt das im Klartext: Egal, wie viel die Kontrolle kostet, sie muss über die Gebühren abgedeckt werden. – Damit entsteht weder Effizienzdruck noch irgendein Kostenbewusstsein, ansonsten ja gemeinhin Argumente für Aufgabenreformen.

Ob die Stichproben in der Lage sind, den gleichen Schutz wie das bisherige System zu bieten – das wird in der Begründung ebenfalls behauptet –, bleibt abzuwarten. Ich möchte von Vornherein gar nicht ausschließen, dass das eintreten könnte, obwohl Beispiele aus anderen Bereichen, etwa bei der CE-Kennzeichnung, das Gegenteil befürchten lassen. Ich denke aber doch, dass grundsätzlich Stichproben auch im Bereich der Punzierung ausreichend sein könnten. Allerdings glaube ich eben nicht, dass das Personal hiefür ausreichend sein wird.

Das Argument, das öfter bezüglich der höheren Strafen, die eingeführt werden, angeführt wird, geht für jeden, der die Gewerbeordnung auch nur im Leisesten kennt, völlig ins Leere. Dort gibt


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