Bundesrat Stenographisches Protokoll 673. Sitzung / Seite 80

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Ich ersuche die Schriftführung um Verlesung der Gelöbnisformel und anschließend um den Namensaufruf.

Schriftführerin Monika Mühlwerth: "Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze sowie gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten."

Herr Alfred Schöls.

Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich): Ich gelobe.

Schriftführerin Monika Mühlwerth: Frau Margarete Aburumieh.

Bundesrätin Margarete Aburumieh (ÖVP, Niederösterreich): Ich gelobe.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Ich begrüße die wieder gewählten Mitglieder recht herzlich in unserer Mitte! (Allgemeiner Beifall.)

Fortsetzung der Tagesordnung

7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird (371/A und 508/NR sowie 6326/BR der Beilagen)

Präsident Ing. Gerd Klamt: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird.

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Ulrike Haunschmid übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatterin Ulrike Haunschmid: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen vor, daher erübrigt sich dessen Verlesung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 13. März 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Hans Ager. Ich erteile es ihm.

14.07

Bundesrat Hans Ager (ÖVP, Tirol): Herr Präsident! Liebe Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Der Kammertag der Wirtschaftskammer Österreich hat am 30. November 2000 einstimmig ein umfassendes Reformkonzept für die Wirtschaftskammerorganisation beschlossen. Die Änderung des Wirtschaftskammergesetzes von 1998 beinhaltet eine Fülle von Abänderungen und ein großes Sparpotenzial. Der erste Schritt wird mit der Abschaffung der Eintragungsgebühr für Jungunternehmer gesetzt, die, wie Sie alle wissen, am Beginn ihrer risikoreichen Existenzgründung mit vielen anderen Dingen konfrontiert sind.

Der Wegfall dieser Eintragungsgebühr bringt eine Entlastung in der Höhe von über 180 Millionen Schilling mit sich, und diese Wirtschaftskammerreform von Herrn Präsident Leitl soll auch ein wenig Vorbild für Staat und Sozialpartner sein. Schritt für Schritt schreitet diese Reform voran


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