Bundesrat Stenographisches Protokoll 673. Sitzung / Seite 81

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und bringt auch mehr Transparenz und Effizienz. So werden künftig die Gehälter von Kammerfunktionären offen gelegt. – Das war bisher immer da und dort einmal ein Problem.

Ich darf hier auch ein klares Wort zur Pflichtmitgliedschaft sagen. Ich denke, freiwilliges Mitglied kann man in einem Verein werden. In einer starken Interessenvertretung wie der Wirtschaftskammer, die für die Belange ihrer Mitglieder da ist, bedarf es eine straffen Organisation mit Rechten und Pflichten. Mit dieser Reform wird die aktive Mitgliederbetreuung schwerpunktmäßig von den Landes- und Bezirkskammern ausgebaut und durch Kompetenzzentren unterstützt.

Die Zusammenführung von Außenhandelsstellen und Auslandsbüros der Österreich-Werbung, ein lang gehegter Wunsch der Wirtschaft, ergibt einen gewaltigen Einspareffekt, ohne dass die Effizienz darunter leidet. Auch ich bin der Meinung, dass diese Stellen nicht zusammengeführt werden können, ohne dass im Ausland ein Ausländer das Bestmögliche für Österreich erfährt.

Diese Büros werden in ein gemeinsames Außenwirtschaftsnetz überführt. Die Sektionen werden durch Sparten abgelöst – das ist noch keine Änderung –, aber dazu kommt der Bereich Dienstleistungen, und zwar auch in der Telekommunikation und in den neuen Branchen, sodass in Zukunft jede Fachorganisation vertreten ist.

Zugegeben, mit dieser Senkung des Beitragsvolumens in der Höhe von über 2 Milliarden Schilling – das sind 30 Prozent – hat die Wirtschaftskammer die Latte sehr hoch gelegt. Wir von der Wirtschaft hoffen, dass andere Sozialpartner-Organisationen in der Zukunft nachziehen werden.

Dass man mit dieser Reform auf dem richtigen Weg ist, zeigen die steigende Zahl von Unternehmensgründungen und sinkende Insolvenzzahlen. Gleichzeitig könnte diese Reform der Wirtschaftskammer ein Vorbild für die noch ausstehende Bundesstaatsreform sein, von der man sich ein Einsparvolumen von 50 bis 60 Milliarden erwartet.

Die Wirtschaft, die von Beginn der neuen Bundesregierung an ein loyaler und verlässlicher Partner war und alles mitgetragen und auch mitfinanziert hat, erwartet aber, dass die versprochene Lohnnebenkostensenkung im Ausmaß von 50 Milliarden in den nächsten drei Jahren den Wirtschaftsstandort Österreich sichert und die Betriebe spürbar entlastet. Im Nationalrat haben alle vier Parteien diesem Wirtschaftskammergesetz zugestimmt – wir sollten es auch tun.

Zum Schluss möchte ich ein kurzes Zitat bringen: Die Wirtschaft ist nicht alles, aber ohne Wirtschaft ist alles nichts. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.11

Präsident Ing. Gerd Klamt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher. Ich erteile es ihm.

14.12

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Die vorliegende Novelle zum Wirtschaftskammergesetz ist eine jener legistischen Maßnahmen, die unter dem Motto "kleiner Text, aber große Wirkung" laufen könnten. Immerhin steht neuen Unternehmungen – jung müssen sie altersmäßig nicht sein – eine Gesamtentlastung in der Höhe von rund 200 Millionen Schilling ins Haus.

Es ist im Rahmen dieser Novelle davon gesprochen worden, dass es gerade für eine Organisation, eine Kammer mit Pflichtmitgliedschaft – ich habe das Bekenntnis zur Pflichtmitgliedschaft in der Kammer gerne gehört –, eine Frage der Glaubwürdigkeit sei, ob sie von neuen Unternehmen eine Eintragungsgebühr, immerhin bis zu 10 000 S, verlange. Ich glaube, dem ist uneingeschränkt zuzustimmen. Allerdings muss schon die Frage erlaubt sein, warum erst jetzt diese Glaubwürdigkeit releviert wird.

Im Zusammenhang mit dieser Novelle wurde verschiedentlich behauptet, es ginge nicht um die Urheberschaft. Ich habe selten in der Politik erlebt, dass es nicht um Urheberschaften ging, und so ist es natürlich auch hier. Ich bin selbst nahezu zehn Jahre lang bei Gewerbeordnungsverhandlungen dabei gewesen, und stets war die Abschaffung der Eintragungsgebühr eine der


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