Budgetkonsolidierung sei, dass sie notwendig sei, dass er sie nur anders machen würde. Allerdings hat er nicht gesagt, wie er es anders machen würde. Das könne er nicht sagen.
Wir müssen bei einem jährlichen 800-Milliarden-Ausgabenvolumen, nur um die Neuverschuldung zu stoppen, einen Überschuss von 100 Milliarden Schilling erzielen. Wenn wir nicht Ihre Schulden zu tilgen hätten, dann könnten wir diese 100 Milliarden für all das verwenden, was Sie heute aufgezählt haben! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) 100 Milliarden Schilling: Das ist eine Umverteilung von unten nach oben, denn wer bekommt diese 100 Milliarden? – Die Kreditgeber, und das sind nicht die Ärmsten! Das ist Ihre Art von Politik! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen. – Zwischenruf der Bundesrätin Mag. Trunk. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Gott sei Dank erfahren Sie einmal die Wahrheit! Die Einführung der Steuerpflicht bei Versehrtenrenten ist gleich Unfallrenten geht auf Systemüberlegungen einer grundlegenden Untersuchung zurück. Es war eine Expertengruppe eingesetzt, Professor Mazal hat diese Arbeitsgruppe geleitet, an dieser Expertenkommission, zusammengesetzt aus verschiedensten Bereichen, haben auch Experten von der Arbeiterkammer teilgenommen. – Diese Expertengruppe kam bei dieser Untersuchung zum Ergebnis, dass die bisherige Steuerfreiheit von Versehrtenrenten systematisch nicht zu rechtfertigen ist.
Für die Besteuerung sprechen folgende Argumente: Die Unfallrente stellt eine Art Schadenersatz für Arbeitsunfälle dar. Bekäme man diesen Schadenersatz vom Arbeitgeber selbst in Form einer Rente ausbezahlt, dann wäre dieser Schadenersatz normal steuerpflichtig. Der Systembruch einer Steuerfreistellung der gesetzlichen Unfallrente lag also darin, dass nur deshalb, weil die Schadenersatzrente über ein Versicherungssystem läuft, sie als Unfallrente steuerfrei war. Die Beiträge zur Unfallversicherung, die der Arbeitgeber zu leisten hat, sind beim Arbeitgeber Betriebsausgaben, beim Arbeitnehmer werden sie der Lohnsteuerbemessungsgrundlage nicht – ich unterstreiche das Wort "nicht", damit die Frage der Besteuerung auch einmal klar wird – als Sachbezug zugerechnet, sodass insgesamt gesehen die Abzugsfähigkeit der Unfallversicherungsbeiträge gegeben ist.
Insoweit teilen sie das Schicksal der Pensionsbeiträge – darüber müssen Sie sich dann genauso aufregen –, ebenfalls zum Zeitpunkt der Beitragsleistung das steuerpflichtige Einkommen zu mindern. Die Leistungen aus der Pensionsversicherung sind in der Folge steuerpflichtig. – Also dort macht man es, und da macht man es nicht. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Daher sind unter anderem auch Invaliditätsrenten ebenso wie alle anderen Pensionsleistungen zum Zeitpunkt der Rentenzahlung steuerpflichtig. Unfallrenten blieben hingegen bisher – systemwidrig! – steuerfrei.
Dazu kommt – das ist ein Expertenbericht –, dass auf Grund ein und desselben Unfalles je nach sozialversicherungsrechtlicher Situation der Betroffenen, einmal eine Invaliditätsrente und ein anderes Mal eine Unfallrente zur Auszahlung gelangen kann. Die bisherige Differenzierung – jetzt hören Sie bitte zu – in steuerpflichtige Invaliditätsrenten – weshalb haben Sie sich eigentlich da nicht aufgeregt (Zwischenrufe bei der SPÖ) – und steuerfreie Unfallrenten hat auch die Volksanwaltschaft zu einer kritischen Feststellung veranlasst. Es ist dies im 23. Bericht über das Jahr 1999, Punkt 4/1/1/3.1 nachzulesen.
Private Unfallrenten sind steuerpflichtig. Zahlreiche Unfallopfer – also auch die so aussehen, wie Sie mit Ihren Bildern vorgeführt haben – kommen nicht in den Genuss einer gesetzlichen Unfallrente, weil der Unfall nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit passiert ist. Sofern in diesen Fällen Rentenzahlungen auf Grund einer privaten Versicherung erfolgen, sind sie steuerpflichtig auf Grund einer eigenen Versicherung als Gegenleistungsrente, Bezahlung durch eine fremde Versicherung bereits mit der ersten Rentenzahlung.
Ein weiteres Beispiel: Erhält ein Unfallopfer von der Haftpflichtversicherung eines Autolenkers, der den Unfall verschuldet hat, eine Rente, dann ist diese in vollem Umfang steuerpflichtig. Aus welchem Grund sollte also eine Unfallrente, die im Zusammenhang mit einer Berufstätigkeit steht, also Einkommensersatz darstellt, steuerfrei gestellt sein?
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