Bundesrat Stenographisches Protokoll 673. Sitzung / Seite 102

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Selbstverständlich müssen Aufwendungen eines Unfallopfers auf Grund einer Erwerbsminderung steuerlich berücksichtigt werden. Es gibt daher ein eigenes Instrument im Steuerrecht, und zwar jenes der steuerlichen Abzugsfähigkeit außergewöhnlicher Belastungen. Einerseits sind bei Erwerbsminderungen pauschale Freibeträge vorgesehen, andererseits besteht die Möglichkeit, anstelle oder in bestimmten Fällen neben den Pauschbeträgen die tatsächlichen Kosten geltend zu machen. Liegt eine Behinderung im steuerlichen Sinne vor, dann sind die damit verbundenen außergewöhnlichen Belastungen ohne Kürzung durch einen Selbstbehalt, also in vollem Umfang, abzugsfähig.

Die Systematik des Einkommensteuergesetzes entspricht daher dem Grundsatz, sämtliche Unfallrenten steuerlich gleich zu behandeln, dabei aber die unfallbedingten Aufwendungen steuerlich zu berücksichtigen.

Nun zur Beantwortung der Anfrage:

Frage 1 lautet: "Ist es nicht unsachlich, ein Einkommen zu besteuern, das der Gesetzgeber selbst in der Höhe ohne Besteuerung konzipiert hat?"

Es ist schon darauf hinzuweisen, dass die erstmalige volle Besteuerung der Unfallrenten durch – wissen Sie es noch? – eine sozialdemokratische Regierung unter Finanzminister Vranitzky erfolgt ist. Es ist zutreffend, dass zwischen 1989 und 1990 die Steuerpflicht an das Ausmaß der Behinderung angepasst wurde – aber Sie haben die Besteuerung selbst eingeführt! –, es bedurfte aber erst eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes im Jahre 1991, um die volle Steuerfreiheit für Unfallrenten herzustellen. Sie haben also nicht selbst etwas zurückgenommen, sondern Sie sind durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes dazu gezwungen worden.

Seit dem Jahre 1957 dient das Aufkommen aus Unfallversicherungsbeiträgen zur Gänze Vorsorgeleistungen. Die Bemessung der Unfallrente mit 66 Prozent ist lediglich ein Resultat der Leistungsfähigkeit der Unfallversicherung auf Basis der Unfallversicherungsbeiträge. Es liegt damit keine versteckte Besteuerung vor, wie die Frau Bundesrätin gemeint hat, sondern lediglich eine den Beiträgen entsprechende Höhe der Unfallrenten. Wären die Beiträge höher, könnten auch höhere Renten ausbezahlt werden.

Eine ähnliche Situation haben wir natürlich auch bei der Pensionsbemessung. Es wird auch hier nicht der gesamte Aktivbezug, der der Beitragsbemessung zu Grunde liegt, als Pension zuerkannt, sondern nur ein bestimmter Prozentsatz davon. Es können doch auch die steuerpflichtigen Pensionen nicht als doppelt besteuert mit angesehen werden.

Frage 2 und Frage 3 erlaube ich mir, in einem zu beantworten. Frage 2: "Warum wurde Klubobmann Dr. Andreas Khol von den ExpertInnen des Finanzministeriums mit unrichtigen Zahlen versorgt? Welche Zahlen waren das im Detail?" Frage 3: "Wurden gegen diese ExpertInnen Disziplinarverfahren eingeleitet?"

Die Experten haben weder Herrn Klubobmann Dr. Andreas Khol noch andere Personen mit unrichtigen Zahlen versorgt. Es erfolgte eine korrekte zahlenmäßige Darstellung der Unfallrentenempfänger, des Ausmaßes der ausbezahlten Unfallrenten sowie der Aufkommenswirkungen, die sich aus der Besteuerung ergeben. Die Konsequenzen einer steuerlichen Erfassung für die Betroffenen sind für den Einzelfall jederzeit errechenbar, sodass in diesem Bereich eine Fehlinformation bereits von vornherein ausgeschlossen ist. Für die Einleitung disziplinärer Maßnahmen war daher kein Erfordernis.

Die Fragen 4 bis Fragen 7 erlaube ich mir wieder, in einem zu beantworten. Frage 4: "Wie man Ihrer Budgetrede entnehmen konnte, wollten auch Sie gewisse unsoziale Wirkungen der Besteuerung der Unfallrenten nicht herbeiführen. Sind Sie und die Bundesregierung ein Opfer der Kholschen ,Speed kills‘ Regieanweisung geworden?" Frage 5: "Wenn nein, wie erklären Sie sich diese eklatanten Fehler in der damaligen Regierungsvorlage, deren Opfer die Ärmsten der Armen wurden?" Frage 6: "Obwohl die Sozialdemokratie für die gänzliche rückwirkende Aufhebung bei Besteuerung der Unfallrenten eintritt und von der blau-schwarzen Koalition perma


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