Bundesrat Stenographisches Protokoll 673. Sitzung / Seite 103

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nent niedergestimmt wird: Wann werden Sie endlich im Ministerrat eine Vorlage zu diesem Gegenstand beschließen?" Frage 7: "Wann rechnen Sie mit einer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt?"

Der Herr Bundesminister – ich habe die Budgetrede hier, das kann belegt werden – hat in der Budgetrede keineswegs die systemische Richtigkeit der steuerlichen Erfassung der Unfallrenten und somit auch nicht die getroffene gesetzliche Regelung in Frage gestellt. Er hat jedoch erwähnt, dass es zum Stil des neuen Regierens gehört, extreme Härtefälle einzugestehen. Und es ist, bitte, keine Schande, wenn man diese nötigenfalls auch wieder richtig stellt oder beseitigt.

Es gibt aber bereits derzeit im Bereich der Unfallversicherung selbst ein Instrumentarium zur Abstützung von Härtefällen. Trotzdem wird derzeit von der seinerzeitigen Expertengruppe unter Mazal nochmals geprüft, inwieweit dieses Instrumentarium auch für steuerliche Belange genutzt werden kann. Wir erwarten uns, dass die Prüfung innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sein wird, wir werden dann selbstverständlich im Hohen Haus vom Ergebnis dieser Prüfung eingehend berichten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.48

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit jedes Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Als erster Rednerin erteile ich Frau Bundesrätin Hedda Kainz das Wort. – Bitte.

15.48

Bundesrätin Hedda Kainz (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wenn ich jetzt einige der Ausführungen des Herrn Staatssekretärs kommentieren würde, würde das sehr viel Zeit in Anspruch nehmen, um die Widersprüche aufzuklären. In einem, Herr Staatssekretär, gebe ich Ihnen Recht: Die Umverteilung von unten nach oben, soweit es die Kreditzinsen anlangt, sehen wir auch so. Nur für uns lautet die Frage: Wer zahlt, und wer bekommt? – Und da trennen uns offensichtlich Welten. Welten! (Beifall bei der SPÖ.)

Sie gestatten mir diesen Rekurs in die Vergangenheit: Ich muss den Gesetzgeber an den Vertragspartnerwillen bei Einführung der AUVA und der damit zusammenhängenden Regelung in Bezug von Unfallrenten erinnern. Es war damals keineswegs die Absicht, Zusatzeinkommen für leider so stark Geschädigte einzuführen. Ich kann für Ihre Sensibilität diesen Bildern gegenüber kein Verständnis aufbringen, denn das sind Realitäten – und der Unterschied zu Freizeitunfällen liegt ganz einfach in der Verantwortlichkeit für diese Dinge, die hier aufgezeigt wurden. (Beifall bei der SPÖ.)

Es geht also nicht um Zusatzeinkünfte, für die man unter Umständen Systemreinheit in Ansatz bringen kann, wie das hier der Herr Staatssekretär so ausführlich dargestellt hat. Für uns geht es darum, das Verursacherprinzip in Anrechnung zu bringen, und das war damals Vertragspartnerwille. Es geht um die Schadensabgeltung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und um die Abgeltung von beeinträchtigen Berufschancen für diese Menschen.

Ich möchte wirklich nicht darauf eingehen, dass ich der Meinung bin, dass Wiederholungen von Fakten und Zahlen ganz einfach die behaupteten Dinge nicht richtiger machen, sondern im Vordergrund hat zu stehen: Wer hat in diesem Staatsgefüge Anspruch auf Unterstützung durch jene, die an – in diesem Fall – Arbeitsunfällen beteiligt sind, wer hat Anspruch auf Unterstützung durch die Gesellschaft, und wer ist in der Lage, das mitzufinanzieren! Wenn die Vergleiche natürlich sehr professionell aus dem Zugang zum Budget und den dort vorhandenen Bedürfnissen dargestellt wurden, dann können wir von der Fraktion der Sozialdemokraten das einfach nicht in dem Maße unterstützen, weil Sie Systemfragen in den Vordergrund stellen. Unser Meinung nach brauchen aber Menschen und nicht Systeme Unterstützung. (Beifall bei der SPÖ.)


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