Bundesrat Stenographisches Protokoll 674. Sitzung / Seite 4

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Ich habe diese Beschlüsse den in Betracht kommenden Ausschüssen zur Vorberatung zugewiesen.

Eingelangt ist ferner der Beschluss des Nationalrates vom 2. April 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, den ich dem Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen zur Vorberatung zugewiesen habe.

Fristsetzung

Präsident Ing. Gerd Klamt: Ich gebe bekannt, dass mir ein Antrag der Bundesräte Ludwig Bieringer, Professor Dr. Peter Böhm und Kollegen vorliegt, dem Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen zur Berichterstattung über den Beschluss des Nationalrates vom 2. April 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, eine Frist bis zum 5. April 2001 zu setzen.

Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Professor Konecny gemeldet. – Bitte.

16.17

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben einen Antrag eingebracht, der es zum Ziel hat, dem Sozialausschuss – wie auch dem Bundesrat selbst und davor schon dem Nationalrat – eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dieser Vorlage unmöglich zu machen. (Bundesrat Dipl.-Ing. Missethon: Von Ihnen ist eh niemand da, Herr Kollege! Bei Ihnen ist eh niemand da!)

Herr Kollege! Ich gebe zu, dass die stimmlichen Möglichkeiten heute etwas ungleich verteilt sind. Ich bin gegebenenfalls bereit, von den Möglichkeiten des Mikrophons Gebrauch zu machen, aber ich schlage vor, dass wir es nicht auf einem Wettbewerb der Lautstärke ankommen lassen, sondern, wie in der Demokratie sinnvoll, auf einen Wettbewerb der Argumente. (Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) – Gut, es geht so auch! (Der Redner spricht aus kurzem Abstand ins Mikrofon.)

Sie haben mit Ihrer skandalösen Vorgangsweise versucht, die Bundesländer auszuschalten. Das ist eine Länderkammer! Ich möchte am Beginn meiner Ausführungen Herrn Vizepräsidenten Weiss Respekt und Anerkennung bekunden, der sich ganz offensichtlich geweigert hat, an dieser Farce teilzunehmen.

Seit Jahren halten wir es ein, dass die Länder zwei Wochen Gelegenheit haben sollen, zu Gesetzesbeschlüssen des Nationalrates Stellung zu nehmen. In einer so wichtigen Frage, in der auch verfassungsrechtliche Probleme und unmittelbare Interessen der Länder involviert sind, haben die Länder nicht die geringste Möglichkeit bekommen, Stellung zu nehmen.

Es hat jene Kuriosität gegeben, dass die Bundesregierung – nicht etwa die Regierungsparteien, sondern die Bundesregierung – einen Beschluss über die Reparatur dieses Gesetzes, das derart verunglückt war, gefasst hat und diesen Beschluss nicht als Regierungsvorlage eingebracht hat, weil eine Regierungsvorlage der Begutachtung durch die Länder zu unterziehen gewesen wäre. Nein – als Initiativantrag wurde es im Nationalrat eingebracht.

Wie bei uns jetzt, wurde dem Sozialausschuss die Möglichkeit einer ernsthaften Beratung unter Heranziehung von Experten unmöglich gemacht. Im Husch-Pfusch-Panik-Verfahren wurde es durchgepeitscht. Die Sondersitzung von heute, die nur die Aufgabe hat, dem Ausschuss die Arbeit unmöglich zu machen und das Plenum zu hetzen, wurde auf Ihr Verlangen einberufen. Wieder besteht für die Länder keine Möglichkeit, sich zu äußern. Das ist für eine Länderkammer ein verfassungsrechtlicher Skandal, der all jene, die auf Ihrer Seite immer von der Aufwertung des Bundesrates sprechen, Lügen strafen. (Zwischenruf des Bundesrates Dipl.-Ing. Missethon. )


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