Bundesrat Stenographisches Protokoll 674. Sitzung / Seite 5

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Herr Fraktionsvorsitzender Bieringer hat in dankenswerter Weise in der Präsidialsitzung am Montag aufgezeigt, worum es geht. Diese Hast und Eile, diese Missachtung der Länder musste einfach sein – so sagt er wörtlich –, weil es gilt, eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zu unterlaufen. (Bundesrat Bieringer: Das stimmt sicher nicht!)  – Sie haben es wörtlich so gesagt, aber ich gebe schon zu, das wollen Sie in der Öffentlichkeit vielleicht nicht hören! (Bundesrat Ledolter: Indiskretionen in einem nie da gewesenen Ausmaß!)

Ich habe in unserer Fraktion eine empörte Diskussion darüber gehabt, in welcher Form wir uns gegen eine solche Vorgangsweise zur Wehr setzen sollen. (Bundesrat Ledolter: Ein Skandal sondergleichen! Ein Skandal sondergleichen!) Aber, meine Damen und Herren, Kollege Bieringer – ich führe das nicht auf seine Statur zurück – hat diesen Wettlauf mit dem Verfassungsgerichtshof verloren. Der Entscheid des Verfassungsgerichtshofes, der selbstverständlich das bestehende Gesetz aufhebt, ist heute zugestellt worden und ist ab sofort nicht mehr anzuwenden. Die von Ihnen gewünschte Vermeidung der Legisvakanz ist gescheitert.

Man sollte eigentlich einen Aufruf an die Österreicherinnen und Österreicher loslassen, übers Wochenende in die Ambulanzen zu gehen; da kostet es ausnahmsweise einmal nichts. (Bundesrat Buchinger: Das ist Ihre Art von Politik!) Wenn wir schon diese Situation haben, dann gibt es keinen vernünftigen Grund, diese Hast, dieses Husch-Pfusch-Verfahren und diese Eile beizubehalten. Es steht Ihnen frei – ganz egal, wie viele von uns hier sitzen –, diese Fristsetzung für den Sozialausschuss zu beschließen. Sie haben die geschäftsordnungsmäßige Möglichkeit dazu.

Aber ich sage Ihnen klar und deutlich, dass Sie damit, wenn Sie es trotzdem beschließen, den letzten Rest einer Argumentation für diese Vorgangsweise verloren haben. Ob diese Legisvakanz vier Tage oder 14 Tage dauert, ist weder für das Budget noch für die Rechtssicherheit von Bedeutung. Dass dieses Gesetz, das – das betone ich – vom Verfassungsgerichtshof inhaltlich noch nicht geprüft wurde – denn ein Gesetz, das es nach Meinung des Verfassungsgerichtshofes nicht gibt, kann auch er auch nicht inhaltlich prüfen – und dessen verfassungsrechtliche Mängel durch diese Novellierung nicht im Geringsten verändert werden, wieder einmal nicht nur den Österreicherinnen und Österreichern, sondern auch den Verwaltungsapparaten, die das zu exekutieren haben, aufs Aug gedrückt wird, ist nicht Verwaltungsreform, sondern das exakte Gegenteil davon.

Es ist über die Belastung der Bevölkerung hinaus die Verschleuderung von Verwaltungskapazitäten und damit Steuergeldern.

Wie gesagt, Sie haben die Möglichkeit zu beschließen, was immer Sie wollen – nein, nicht was immer Sie wollen, sondern so weit Sie sich im Rahmen der Geschäftsordnung bewegen.

Meine Fraktion hat beschlossen, an dieser traurigen Veranstaltung nicht teilzunehmen. Ich bitte Sie, diese Erklärung und diese Ermahnung zur Kenntnis zu nehmen. Wenn Sie meinen, es ist trotzdem notwendig, dieses Husch-Pfusch-Verfahren fortzusetzen, dann tun Sie es.

Wir werden weiter Gelegenheit haben, darüber zu diskutieren. Aber ich bin nicht der Einzige, da gibt es Prominentere als mich, die gemeint haben (Bundesrätin Haunschmid: Bezeichnen Sie sich als prominent?), dass eine solche Politik der sozialen Kälte und des Speed kills auf die Urheber zurückfällt. (Ruf bei der ÖVP: Tosender Applaus!)

16.24

Präsident Ing. Gerd Klamt: Im Sinne der bisherigen Praxis werde ich den beiden anderen Fraktionen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. – Bitte, Herr Bundesrat Bieringer.

16.24

Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg) (zur Geschäftsbehandlung) : Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Konecny! Sie irren, wenn Sie sagen, dass das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs bereits in Kraft ist. Es tritt nicht mit der Zustellung, sondern mit deren Kundmachung in Kraft – erster Irrtum Ihrerseits. (Bundesrat


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