Bundesrat Stenographisches Protokoll 674. Sitzung / Seite 7

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Ich schätze auch viele Mitglieder viel zu sehr, als dass ich diese Fraktion hier nicht vermissen würde.

Meine Fraktion hat den vorliegenden Fristsetzungsantrag gemeinsam mit unserem Koalitionspartner eingebracht – das aus den schon von Kollegen Bieringer angeführten Gründen. Ich kann mir daher auch die Wiedergabe unseres Versuches, in der Präsidiale eine konsensuale Lösung herbeizuführen, versagen.

Auch ich darf hervorheben, dass wir die Regelung bezüglich der Ambulanzgebühren umgehend sanieren wollen. Dazu jetzt auch Bemerkungen zu dem Vorwurf an meinen Kollegen, Fraktionschef Bieringer, und zum Vorgehen des Verfassungsgerichtshofs:

Es ist völlig richtig, dass Kollege Bieringer natürlich nicht in Anspruch genommen hat, ein Experte der Verfassungsdogmatik zu sein, und es ist ihm tatsächlich das Wort im Mund umgedreht worden. Denn er wollte nur von einer Sanierung in Bezug auf eine bevorstehende Aufhebung durch ein Erkenntnis, das einen Formalfehler konstatiert hat, sprechen.

Zum Verfassungsgerichtshof – bei allem Respekt, den ich, das werden Sie verstehen, vor dieser Einrichtung hege – muss ich sagen, es war ein einmaliger Skandal, dass unmittelbar vor der Wahl eine Indiskretion stattgefunden hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich unterstelle gar nicht, dass sich das noch besonders auf die Wahl ausgewirkt hat. Das würde ich auch in Kauf nehmen. Das ist nicht meine Hauptbesorgnis, sondern ich meine, wenn man so weit geht, dass man sich sehenden Auges durch Mitglieder dieses Hauses – wer immer das gewesen sein mag – für einen Wahlkampf instrumentalisieren lässt, dann ist man mitschuldig, wenn man Institutionen beschädigt. Auch das ist ein demokratiepolitischer Skandal! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich muss auch etwas Weiteres sagen: So sehr ich akzeptiere, dass jede Rechtsprechung unabhängig von politischen Vorgängen und Konstellationen zu agieren hat – es ist für mich völlig klar, dass Zivil- und Strafgerichtsbarkeit ihre Verhandlungstermine oder Urteilsfällung nicht von Wahlterminen abhängig zu machen hat –, so wenig verstehe ich, dass in gewissen Strafverfahren, die auch Repräsentanten meiner Fraktion betreffen, plötzlich ein erstaunlicher Stillstand eingetreten ist. Ich billige das nicht. (Zwischenruf des Bundesrates Konecny. )

Bei einem Verfassungsgericht hingegen meine ich schon eines: Wenn man auf Grund notorischer Überlastung damit rechnen muss – wenn es nicht Eilverfahren sind –, dass zwei oder drei Jahre lang kein Erkenntnis gefällt werden kann – das kann man dem Verfassungsgerichtshof nicht vorwerfen, das ist auf Grund seiner Überlastung bedingt –, dann finde ich es schon bemerkenswert, dass nicht nur die schon kritisierte Indiskretion im Hinblick auf ein bevorstehendes Erkenntnis so knapp vor einem Wahltermin bei einem Gerichtshof fällt, der unbestrittenermaßen auch eine politische Dimension hat, sondern dass man sich dann auch noch mit der Zustellung in einer Weise beeilt, die sonst unüblich ist. Aber es ist richtig, wie schon Kollege Bieringer gesagt hat: Die Zustellung allein macht das Erkenntnis nicht wirksam!

Dieses angesprochene Erkenntnis, das also, wie ich glaubte, in den nächsten Tagen zugestellt werden wird – nun höre ich, es ist schon zugestellt, wenn auch noch nicht kundgemacht –, hat die ursprüngliche Regelung allein aus formalen Fehlern aufgehoben.

Freilich ist richtig, dass es uns nicht nur darum geht, den neuerlichen Gesetzesbeschluss formgerecht abzufassen, und das Sie es vermeiden wollen, für einen bestimmten Zeitraum überhaupt keine Rechtsgrundlage mehr für die Einhebung der Ambulanzgebühren zu haben.

Ich möchte der Sachdebatte nicht vorgreifen und die Regelung daher jetzt nicht meritorisch verteidigen. Da wir, die beiden Fraktionen der Regierungsparteien, aber nun einmal die Lenkungs- und Steuerungseffekte dieser Maßnahme erhoffen und sie so rasch wie möglich eintreten lassen wollen, müssen wir umgehend eine einwandfreie Ersatzregelung beschließen. Dabei können wir es nicht mit einer rein formalen Reparatur bewenden lassen.


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